JUR-Life 03/2019

Dunkle Wolken am Horizont

Markus J. hat mit seiner Frau vor ein paar Jahren ein Einfamilienhaus gekauft. Die Familie mit den zwei Kindern ist dort sehr glücklich und heimisch geworden. Doch dann ziehen im wahrsten Sinne des Wortes dunkle Wolken am Horizont auf – ein Sturm kommt und mit ihm fast tennisballgroße Hagelkörner. Die Familie rettet sich gerade noch in das untere Stockwerk. Das Dach und das Dachgeschoss werden jedoch schwer getroffen und erheblich beschädigt. Überall Löcher und Wasser. Selbst die unteren Etagen hat das Regenwasser erreicht.

Die Familie versucht, das im Haus stehende Wasser notdürftig aufzuwischen und wegzuschütten. Am nächsten Tag meldet Markus J. bei seiner Wohngebäudeversicherung den Schaden. Diese schickt einen Gutachter, der die Kosten auf ca. 40.000,- € schätzt. Markus J. beauftragt – nach Rücksprache mit der Wohngebäudeversicherung – die Handwerker. Am Ende der Arbeiten summieren sich die Rechnungen auf insgesamt fast 120.000,- €. Die Wohngebäudeversicherung kürzt die Rechnungen jedoch auf 50.000,- €. Der Rest wäre, laut Versicherer, eine Art "Luxussanierung" und von Markus J. selber zu bezahlen. Der Gutachter sei schließlich auch von weit geringeren Kosten ausgegangen. Markus J. glaubt, er liest nicht richtig. Allein die Wiederherstellung des Daches hat ja schon mehr als 40.000,- € gekostet! Er ruft bei seiner Rechtsschutzversicherung AUXILIA an und fragt, was er angesichts dieses ablehnenden Schreibens seiner Wohngebäudeversicherung tun solle. Markus J. wird vom Rechts-Service ein Fachanwalt empfohlen. Dieser mahnt die weitere Kostenübernahme bei der Wohngebäudeversicherung an. Da die Wohngebäudeversicherung jedoch bei ihrem Standpunkt bleibt, muss Klage erhoben werden.

Der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass ca. 80.000,- € angemessen sind. Der Rechtsanwalt von Markus J. beantragt die Anhörung des Sachverständigen zu bestimmten Fragen. Obwohl sich der Sachverständige in einige Widersprüche verheddert, gibt das Gericht der Klage nur in Höhe von 80.000,- € statt. Der Rechtsanwalt legt für Markus J. Berufung gegen das Urteil ein. Im Berufungsverfahren kommt ein neuer Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass die Gesamtkosten richtigerweise ca. 110.000,- € betragen müssten. Das Berufungsgericht verurteilt die Wohngebäudeversicherung schließlich zur Zahlung von 110.000,- €. Damit muss die Wohngebäudeversicherung auch die überwiegenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Von den insgesamt angefallenen 24.000,- € verbleiben fast 2.500,- € für Markus J., diese übernimmt die AUXILIA.


Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten enthalten, die den Privat-Bereich beinhalten.