Alaaf, Helau und Strafverfahren: Zivilcourage mit bitterem Ende?

Wie jedes Jahr besucht Bernd A. gemeinsam mit Freunden den Karneval in Köln. In ausgelassener Stimmung wird gefeiert, bis er plötzlich auf eine Auseinandersetzung am Nachbartisch aufmerksam wird. Zwei Gäste geraten zunächst verbal aneinander, der Streit eskaliert jedoch rasch und wird handgreiflich.

Als einer der Beteiligten droht, mit einer Glasflasche zuzuschlagen, greift Bernd A. ein und hält ihn am Arm fest, um Schlimmeres zu verhindern. Er fixiert den Gast, der sich im Gegenzug wehrt und verletzt. Dabei erleidet Bernd A. Tritte gegen den Oberkörper sowie einen Schlag mit dem Ellbogen ins Gesicht.

Glücklicherweise trifft die Polizei kurz darauf ein und nimmt den randalierenden Gast fest. Bernd A. muss vor Ort bleiben und als Zeuge aussagen. Erst anschließend kann er unter zunehmenden Schmerzen seine Verletzungen in einem Krankenhaus untersuchen und dokumentieren lassen.

Nach diesem unschönen Vorfall will sich Bernd A. eigentlich nur in Ruhe erholen. Doch wenige Tage später erhält er eine Strafanzeige wegen Körperverletzung. Ausgerechnet von dem Randalierer, den Bernd A. festgehalten hatte!

Bernd A. ist überzeugt, richtig gehandelt zu haben, da sein Eingreifen lediglich der Deeskalation diente und eine gefährliche Situation beenden sollte. Er wendet sich unverzüglich an seine Rechtsschutz­versicherung AUXILIA und erläutert seinen Fall.

Nach der Schadenmeldung wird ihm ein erfahrener Strafverteidiger empfohlen, der sofortige Akteneinsicht beantragt und die Sachlage rechtlich prüft. Auf Grundlage der Ermittlungsakten und Zeugenaussagen argumentiert er, dass Bernd A. aus rechtfertigendem Notstand gehandelt hat und sein Verhalten durch Zivilcourage gedeckt war. Die Konsequenz: Das Strafverfahren wird eingestellt.

Durch die umfangreiche Akte, unter anderem mit vielen Zeugenaussagen, fielen Anwaltskosten in Höhe von 3.700 € an. Abzüglich der geringen Selbstbeteiligung übernahm die Rechtsschutzversicherung AUXILIA diese Kosten.

Doch für Bernd A. war der Fall noch nicht vorbei. Seine Verletzungen führten zu mehreren Wochen Arbeitsunfähigkeit, und sein Gesicht trägt eine bleibende Erinnerung an den Einsatz. Auf dieser Basis machte er Schmerzensgeldansprüche geltend. Durch außergerichtliche Tätigkeiten, die Zeugenaussagen und weitere Verfahrenskosten summierten sich die Auslagen auf rund 7.000 €, die ebenfalls von der AUXILIA übernommen wurden.

Selbst wenn das Urteil zu Gunsten des Klägers fällt, können Kosten anfallen – etwa wenn der Gegner nicht zahlt. Ohne Versicherung kann ein solcher Fall schnell teuer werden, auch wenn man im Recht ist.

Hintergrund

Die strafrechtliche Verteidigung ist über den Bereich Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) für Privatkunden versichert, z. B. in unserem Produkt JURPRIVAT. Der SSR unterstützt sowohl beim Vorwurf von Vergehen als auch beim Vorwurf von Verbrechen. Die Leistungen zum Erhalt des Schmerzensgelds kommen aus dem Bereich Privat und dort aus der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz.

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