Die (Un-) Pünktlichkeit in der Lieferkette
Die Firma Flink & Schnell GmbH & Co. KG ist spezialisiert auf die Herstellung hochwertiger Schrauben und metallischer Verbindungsstücke. Erfreulicherweise hat die Firma einen neuen Großauftrag erhalten. Aufgrund terminlich gebundener Vorbestellungen, ist für den Auftraggeber eine pünktliche Lieferung ausschlaggebend.
Um den Großauftrag mengenmäßig zu bewältigen, bestellt die Firma Flink & Schnell weitere Maschinen bei der Firma Bald GmbH. Auch hier wird auf die notwendige pünktliche Lieferung der Maschinen hingewiesen.
Eine Woche vor dem Liefertermin bekommt die Flink & Schnell den Anruf, dass sich die Lieferung um mehrere Wochen verzögert. Ein verzögerter Beginn mit der eigenen Produktion ist aufgrund des engen Zeitfensters nicht möglich. Der Großauftrag droht zu entgleiten.
Die Firma Flink & Schnell handelt schnell, um den Großauftrag nicht zu verlieren: Zwei ältere gebrauchte Maschinen werden kurzfristig zugekauft und Leiharbeitskräfte eingestellt. Außerdem leistet die Belegschaft Überstunden in großer Zahl, legt Nachtschichten und Sonntagsarbeit ein. Um dies auch finanziell stemmen zu können, muss ein nicht geplanter Kredit aufgenommen werden.
Aufgrund des Lieferverzugs, erklärt die Flink & Schnell GmbH & Co. KG den Rücktritt vom Vertrag. Die Bald GmbH akzeptiert den Rücktritt nicht. Sie werde die Maschinen noch liefern. Die Anzahlung über 270.000,- € behält der Maschinenhersteller weiter ein.
Die Firma Flink & Schnell beauftragt einen spezialisierten Anwalt. Dieser macht nach außergerichtlicher Uneinsichtigkeit der Firma Bald die Ansprüche vor Gericht geltend. Neben der Rückzahlung der Anzahlung, werden zusätzlich Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht. Vor allem die zusätzlichen Personalkosten sowie die Zinsen des kurzfristig notwendig gewordenen Kredits. Insgesamt beläuft sich der Streitwert auf fast 360.000,- €.
Nach zähen Verhandlungen, einigt man sich auf einen Vergleich und die Zahlung von 300.000,- € der Firma Bald an die Firma Flink & Schnell. Als Rechtsschutzversicherung der Firma Flink & Schnell übernimmt die KS/AUXILIA die Rechtsanwaltskosten von fast 13.000,- €, sowie vorzustreckende Gerichtskosten in Höhe von fast 9.500,- €. Nach Abschluss des Verfahrens entfallen noch ca. 4.500,- € der Gesamtkosten auf die Firma Flink & Schnell. Diese werden von der KS/AUXILIA übernommen.
Hintergrund
Dieser Fall ist über den Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen (Klausel 3 ARB/2021) versichert. Dieser Produktbaustein ist in allen Produkten unserer JUR-Linie für Geschäftskunden enthalten. Zum Beispiel im JURAFIRM der Tarifgeneration 2021.
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