JUR-Life 03/2025

Peter S. ist seit Jahren passionierter Mountainbiker und verbringt viele Wochenenden in den Bergen. Doch eines Tages passiert das Unvorstellbare: Beim Befahren eines anspruchsvollen Trails übersieht er eine Wurzel, verliert die Kontrolle und stürzt schwer. Zum Glück hat ihn ein Freund begleitet, der sofort die Bergrettung ruft. Nach bangen Minuten trifft diese ein und bringt Peter S. sicher aber schwer verletzt in das nächste Krankenhaus. Die Diagnose ist verheerend. Eine komplizierte Wirbelsäulenfraktur, die eine sofortige Operation erfordert. Nach der OP ist klar: Peter S. wird lange ausfallen. Sein behandelnder Arzt prognostiziert eine monatelange Reha. Ob eine vollständige Genesung überhaupt möglich ist, ist noch unklar. Peter S. ist am Boden zerstört. Doch zumindest hat er mit einer privaten Unfallversicherung vorgesorgt. Diese stellt ihm nach dem ersten Informationsaustausch eine einmalige Invaliditätsleistung in Höhe von 250.000,- € in Aussicht – aber nur, wenn ein dauerhafter Schaden verbleibt. Doch nach einiger Zeit beginnt der Kampf. Die Versicherungsgesellschaft bezweifelt die dauerhafte Beeinträchtigung und bietet lediglich eine minimale Leistung an. Peter S. ist verzweifelt. Es folgen zahlreiche Gespräche mit der Versicherung. Diese bleiben jedoch ohne Ergebnis. Die Gesellschaft stellt sich quer. Peter S. entschließt sich, bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA nachzufragen, welche Möglichkeiten ihm verbleiben. Der Experte am Telefon empfiehlt einen spezialisierten Anwalt. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht gibt ein unabhängiges Gutachten in Auftrag. Dieses bestätigt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung, die eine Invaliditätsleistung von 200.000,- € rechtfertigt. Trotzdem bleibt die Unfallversicherung hart, sodass der Fall vor Gericht geht. Wie so oft bei solchen Streitigkeiten, einigen sich die Parteien auf Vorschlag des Richters auf einen Vergleich. Aufgrund des Gutachtens fällt dieser aber sehr gut für Peter S. aus. Die Versicherung verpflichtet sich, 180.000,- € auszuzahlen. Die Gesamtkosten für den Streit in Höhe von knapp 15.000,- € übernimmt die KS/AUXILIA. Hintergrund Dieser Fall ist über die Leistungsart Vertrags-Rechtsschutz in allen Produkten mit Privat-Rechtsschutz enthalten, zum Beispiel in unserem Klassiker Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (PBV). Highlights unseres PBV:
|