JUR-Life 03/2024

281.000,- € für eine Kutschfahrt

Frank J. will mit seiner Familie einen Ausflug machen. Da die beiden Töchter große Pferdefans sind, bucht er für sich, seine Frau und den Nachwuchs eine Kutschfahrt bei einem Pferdehof. Die ganze Familie freut sich auf den Ausflug.

Auf dem Pferdehof fahren drei Kutschen los, Frank J. sitzt mit seiner Familie in der hinteren Kutsche. Das Gespann fährt zuerst auf einer geteerten Straße, die dann in einen Feldweg übergeht. Die beiden vorderen Kutschen passieren den Übergang problemlos und fahren weiter.

Doch das Pferd der letzten Kutsche von Frank J. und seiner Familie scheut plötzlich und geht durch. Es rast daraufhin mit der Kutsche in die nächste Kurve hinein, sodass die Kutsche umkippt. Frank J. und seine Familie prallen auf den Boden und werden samt Kutsche noch ein Stück mitgeschleift.

Die Familienmitglieder erleiden bei diesem Vorfall unterschiedlich schwere Verletzungen. Frank J. und die beiden Töchter sind zum Glück nur mit Prellungen und Schürfwunden davongekommen. Die Mutter trägt schwerere Verletzungen davon. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten und längerer Reha will Frank J. die Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche beim Veranstalter und dem Fahrer der Kutsche geltend machen.

Leider weiß Frank J. nicht genau, wie er nun vorgehen soll. Doch die Familie ist bei der KS/AUXILIA rechtsschutzversichert. Er ruft bei der Versicherung an und schildert den Vorfall auf dem Pferdehof.

Der Experte am Telefon erklärt, was Frank J. nun machen sollte. Er muss alle nötigen Unterlagen und Beweise sammeln und gemeinsam mit einem Schreiben an die Gegenseite senden. Gesagt, getan. Doch die Gegenseite ist nicht bereit zu zahlen. Daher ruft Frank J. noch einmal bei der KS/AUXILIA an und erhält einen passenden Rechtsanwalt empfohlen.

Da die Gegenseite außergerichtlich zu keiner Einigung bereit ist, erhebt der Anwalt Klage.

Insgesamt geht es für die Familienmitglieder um einen Betrag in Höhe von 281.000,- €. Es sind sogar gerichtlich beauftragte Gutachter in der Sache nötig. Die Unfallursache und der Grad des Verschuldens der eigentlich sehr zuverlässigen und untadeligen Gegenseite lassen sich nicht ganz klären. Auch bezüglich der Verletzungen und deren Schwere und Auswirkungen gibt es Streitpunkte im Prozess.

Daher einigen sich die Parteien gerichtlich auf die Zahlung eines Gesamtbetrages von 160.000,- €.

Von den angefallenen Anwalts-, Gutachten- und Gerichtskosten in Höhe von fast 38.000,- € müsste Frank J. über 16.000,- € selber tragen. Diese Summe übernimmt die KS/AUXILIA für ihn.

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz in allen Produkten enthalten, die den Privat-Bereich beinhalten. Selbstverständlich ist diese wichtige Leistungsart auch in Produkten für Gewerbekunden versichert.

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