Übersicht
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sichern Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige im mobilen Leben ab.
- Verkehrs-Rechtsschutz
oder
- Fahrzeug-Rechtsschutz

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
- Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

PremiumService inklusive
Für Ihren Vertrag
Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).
- Vertrags-Service – Qualifizierte Service-Bearbeiter, Kein Call-Center
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Bei Rechtsfragen und Konflikten
Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht.
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.
- Rechts-Service – Kein Call-Center
- Unterstützung bei Auswahl der Vorgehensweise, Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte
- Rechts-Wegweiser – digitaler Navigator für die zum Rechtsproblem passenden Lösungswege
- Persönliche Unterstützung
- Telefonische Rechtsberatung – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
- Mediation – Außergerichtliche Konfliktlösung, auch bei Risikoausschlüssen (MediationXL) und für die Kernverträge (Wirtschaftsmediation)
- Online-Beratung – Rechtshilfe per Mail, auch bei Risikoausschlüsse (Online-BeratungXL)
- Chat-Beratung – schneller Kontakt mit Juristen
- Online-Check
- Bußgeld-Check – Online-Tool und Sofort-Check bei Verkehrsverstößen
- Vorlagen & Vorsorge
- Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge und -schreiben
- Vorsorge-Generator Unternehmervollmacht – Anwaltlich geprüfte Texte
Bei allen Services gilt: kostenfreie Nutzung, keine Selbstbeteiligung und keine SB-Hochstufung, keine Wartezeit
Details
Details des Verkehrs-Rechtsschutz / Fahrzeug-Rechtsschutz
Ausschlaggebend für die Produktauswahl ist die Zulassung:
- auf den Versicherungsnehmer ⇒ Verkehrs-Rechtsschutz
- auf den Familienangehörigen ⇒ Fahrzeug-Rechtsschutz mit Kennzeichenangabe
- weder noch ⇒ Fahrzeug-Rechtsschutz mit Kennzeichenangabe
Jedes einzelne Fahrzeug muss versichert werden!
Produkt-Highlights
- Keine Wartezeiten
- Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen
Kostenübernahme
Diese Kosten übernehmen wir im Rahmen der aktuell gültigen Versicherungsbedingungen:
- gesetzliche Anwaltsgebühren
- Zeugenauslagen
- gerichtliche Sachverständigengebühren
- Gebühren bei den Verwaltungsbehörden
- Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden
- Kosten für Gerichtsvollzieher
- Übersetzungskosten bei Auslandssachen
- Reisekosten zu ausländischen Gerichten
Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
Versichert im Verkehrs-Rechtsschutz
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer
- als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf ihn in Deutschland zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem inländischen Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge. Die Anzahl der Motorfahrzeuge und die Fahrzeugart sind anzugeben.
- als Erwerber solcher Fahrzeuge
- als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeuges
- Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie
- bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
- bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger
Anhänger sind mitversichert, soweit sie auf den Versicherungsnehmer in Deutschland zugelassen sind und von den versicherten Fahrzeugen zulässigerweise gezogen werden können.
Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung.
Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.
Versichert im Fahrzeug-Rechtsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter nur für die im Versicherungsschein genannten Fahrzeuge. Die Fahrzeugart und das Kennzeichen sind für jedes Fahrzeug anzugeben. Versicherbar sind nur Fahrzeuge mit inländischem Kennzeichen.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge sowie bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.B. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger. Versicherungsschutz besteht zusätzlich für alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge.
Für Kfz- und Nutzfahrzeug-Händler besteht kein Rechtsschutz bezüglich des gewerblichen Kaufs / Verkaufs von Fahrzeugen. Rechtsschutz besteht dagegen für den nicht nur vorübergehenden Erwerb zur Eigennutzung.
Ist der Versicherungsnehmer ein Unternehmen, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Fahrzeuge Rechtsschutz besteht.
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen für Verkehrs-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige Vertragsgrundlagen Gewerbekunden AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026
Schadenbeispiele
Verkehrs-Bereich
Streitigkeiten:
- Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
- Mängel beim Autokauf
- Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß
Hinweis: Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.
Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.
Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.



