Übersicht
Der Rechtsschutz für Vermieter ist als Haupt- oder Ergänzungsprodukt versicherbar:
- Für vermietete Wohneinheiten, einzeln vermietete Garagen und unbebaute Grundstücke in Deutschland
- Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
Mitversichert sind - Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Feste Selbstbeteiligung mit z.B. 150,- €, 250,- € oder 500,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 300,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem:
Reduzierung bis auf 0,- € und Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.
Details
Rechtsschutz für Vermieter
Versicherter Bereich
Rechtsschutz für Vermieter und Verpächter von Gebäuden, Wohnungen, Garagen, Grundstücken oder Gewerbeobjekten in Deutschland
Produkt-Highlights
- Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
- Mitversichert sind alle zum versicherten vermieteten Objekt gehörenden Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze in Deutschland
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Leistungsarten
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Personenkreis
Möglicher Personenkreis für den Versicherungsschutz:
- Vermieter
- Verpächter
Besondere Hinweise
- Versicherbar als Haupt- und Ergänzungsprodukt
- Jedes Objekt ist einzeln zu versichern
- max. zehn vermietete Wohneinheiten – davon max. sechs am selben Standort – bzw. fünf vermietete Gewerbeeinheiten versicherbar.
Sind der Versicherungsnehmer und/oder die mitversicherten Personen gemäß Familiendefinition Eigentümer mehrerer/ aller Einheiten in einem Objekt unter der gleichen Anschrift, müssen alle in diesem Objekt befindlichen Einheiten, die in ihrem Eigentum stehen, versichert werden. Dies gilt sowohl für die vom Eigentümer selbst bewohnten Wohn- oder selbst genutzten gewerblichen Einheiten wie auch für vermietete Wohn- oder gewerblich vermietete/ verpachtete Einheiten. Die Auswahl einzelner Einheiten ist nicht möglich.
1 Einliegerwohnung im ansonsten selbst bewohnten Einfamilienhaus kann zu einem reduzierten Beitrag abgesichert werden. Bei einer Einliegerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung in einem Einfamilienhaus, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist. Die Einliegerwohnung muss separat zu vermieten, nicht zwingend muss sie auch abgeschlossen sein. Im Zweifelsfall ist die baurechtliche bzw. steuerrechtliche Einordnung als Einliegerwohnung maßgeblich.
Bei vorübergehender (Unter-) Vermietung des vollständigen Erstwohnsitzes bleibt der Rechtsschutz gegenüber dem eigenen Vermieter aus der Anmietung der Wohnung bestehen, sofern zugleich der Rechtsschutz für Mieter und selbst nutzende Eigentümer versichert ist
Bei Vermietung einzelner Zimmer in einem ausschließlich fremdgenutzten Wohnobjekt an mehrere Nutzer, ist pro Mietvertrag ein Vermieter-Rechtsschutz abzuschließen.
Die Vermietung von Monteurs- und Handwerkerwohnungen ist nicht versicherbar.
Objekte außerhalb von Deutschland nicht versicherbar.
Bedingungen
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen Privatkunden (ARB/2026) für vermietete Wohneinheiten / einzeln vermietete Garagen und unbebaute Grundstücke (Vermieter-Rechtsschutz)
Schadenbeispiele
Rechtsschutz für Vermieter

Streitigkeiten:
- Nicht erfolgte Räumung der vermieteten Wohnung nach ordnungsgemäßer Kündigung
- Angebliche Mängel im verpachteten Objekt oder eine angeblich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung
- als Wohnungseigentümer gegen den letzten Beschluss der Eigentümerversammlung vorgehen
Wichtige Information für Sie:
Allein der Streitwert bei einer Kündigung beträgt im Allgemeinen zwölf Monatsmieten. Hat der Mieter dann noch Schäden hinterlassen, keine Schönheitsreparaturen durchgeführt oder behauptet seinerseits Mängel, läppert sich schnell ein beachtliches Sümmchen zusammen.
Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.
Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.



