Sichern Sie das Nebengewerbe Ihrer Kunden ab.
Sind Sie Kleinunternehmer oder betreiben ein Nebengewerbe? Dann kennen Sie sicherlich die Herausforderungen, die mit der Führung eines solchen Unternehmens einhergehen. Von Herausforderungen mit Kunden, über die korrekte Steuerabgabe bis hin zu komplexen Haftungsfragen. Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz ist die optimale Absicherung für Ihre Nebentätigkeit. Er bietet finanziellen Unterstützung bei rechtlichen Konflikten und ermöglicht den Zugang zur rechtlicher Beratung. Eine Vielzahl von Premium-Services wirkt präventiv gegen potentiellen Rechtsstreitigkeiten.
Kleinunternehmer-Rechtsschutz umfasst:
- Firmen-Bereich
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein genannte gewerbliche Tätigkeit mit einem Jahresbruttoumsatz von maximal 24.000,– €.
Zum Beispiel bei DSGVO-Vorwürfen: angeblich nicht korrekte Löschung personenbezogener Daten - Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten für die bei Ihnen angestellten Personen z.B. unberechtigte Lohnforderungen - Spezial-Straf-Rechtsschutz
beim Vorwurf einer strafbaren Handlung z.B. Steuerhinterziehung
Unterlagen zum Kleinunternehmer-RS für Sie und Ihre Kunden
Tarif-Optionen für Kleinunternehmer
Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz kann nur in Kombination mit einem Privat-Rechtsschutz Produkt abgeschlossen werden. Der genaue Beitrag variiert je nach gewähltem Tarif, Selbstbeteiligungsvariante und Zahlungsweise.
Ihre Vorteile bei der KS/AUXILIA
Persönliche Ansprechpartner
- kein Call-Center
- Unterstützung bei Wahl der passenden Vorgehensweise
- Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte in Ihrer Region
Flexible
Anwaltswahl
In allen Produkten haben Sie die freie Anwaltswahl. Sie können sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden oder wir empfehlen Ihnen einen Rechtsanwalt aus Ihrer Region.
Vorsorge-Rechtsschutz
für neue Risiken
- rückwirkend, ohne Wartezeit
- für die ganze Familie
- automatische Abfrage zur Hauptfälligkeit
Spartenneutral und unabhängig
Wir müssen keine Versicherungsgruppen- oder Versicherungskonzerninteressen berücksichtigen.
Rechtsschutzfälle unserer Kunden:
Echte Praxisbeispiele von Kunden, die uns vertrauen
Kleine Unternehmung, große Folgen
Michael G. betreibt ein Kleingewerbe im Gartenbereich. Für den Kauf einer gebrauchten Motorsäge wird er fälschlicherweise des Diebstahls und der Hehlerei beschuldigt. Wie kann er seine Unschuld beweisen? Und muss er auch noch die teuren Anwaltskosten selbst begleichen?
Weitere Schadenbeispiele:
- Sturz im Treppenhaus eines Kunden – Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer
- Streit mit einem Arbeitnehmer über Lohn, Urlaubb oder den Aufhebungsvertrag
- Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht
- Auseinandersetzungen mit der Verwaltungsbehörde über Ihre Gewerbeerlaubnis
Unser Rechts-Ratgeber zum Kleinunternehmer-Rechtsschutz
Alle Details zum Kleinunternehmer-Rechtsschutz
Versicherte Bereiche
Firmen-Bereich mit InkassoPro (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
- Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Jahresbruttoumsatz von maximal 24.000,– € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
- Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit den bei ihr angestellten Personen.
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Definition Jahresbruttoumsatz:
Der Jahresbruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen.
Wartezeiten
In den meisten Leistungsarten des Kleinunternehmer-Rechtsschutzes hat Ihr kunde ab sofort Versicherungsschutz.
Nur in den folgenden Leistungsarten besteht eine Wartezeit von 3 Monaten:
- Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
Bei allen PremiumService Leistungen gibt es keine Wartezeit (z.B. Web-Check, InkassoPro uvm.),
Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung (Unternehmervollmacht)
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit und der ausschließlich diesbezüglichen Internetnutzung
- Zeugenbeistand (SSR)
- Firmenstellungnahme (SSR)
- Beistand im Verwaltungsrecht (SSR)
Besondere Hinweise
- Das Produkt kann auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung genutzt werden.
- Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten
- Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte. Ausnahme: Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (ist versichert, wenn die §§ 27, 28 oder 29 abgeschlossen sind)
- Bei Übersteigen des Jahresbruttoumsatzes von 24.000,– € wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in den § 28 mit SSR um. Der Versicherungsnehmer muss das geänderte Risiko spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung beim Versicherer anzeigen.
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
Klausel 6: Klausel zu §§ 24 Abs. 1, 25 Abs. 1, 25 a Abs. 1, 26 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 5 ARB und § 2 Abs. 1 b Sonderbedingungen SSR
Dokumente zum Download
Weitere Informationen:
JURPRIVATPrivat-Beruf-Verkehrs-Rechtsschutz Privat-Rechtsschutz