Übersicht
Mit dem Vereins-Rechtsschutz erhalten Vereine eine Grundabsicherung zu einem besonders günstigen Preis.
Der Vereins-Rechtsschutz umfasst:
- Vereins-Rechtsschutz (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten)
Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Feste Selbstbeteiligung mit 350,- €
- Flexible Selbstbeteiligung:
Reduzierung der Selbstbeteiligung von 600,- € auf 300,- € oder 800,- € auf 400,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird. - Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 300,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
Vorteil: Im privaten Bereich gilt immer eine feste Selbstbeteiligung von 350,- €
Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.
PremiumService inklusive
Für Ihren Vertrag
Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).
- Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
- Erinnerungs-Service – Unterstützung bei der Meldung von Veränderungen in Ihrem Vertrag
Bei Rechtsfragen und Konflikten
Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht (Ausnahmen: Aufhebungsvertrags-Check und BU-Antrags-Check).
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.
- Persönliche Ansprechpartner
- Kein Call-Center
- Unterstützung bei Wahl der passenden Vorgehensweise
- Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte in Ihrer Region
- Telefonischer Rechtsrat – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
- Mediation – Die außergerichtliche Konfliktlösung, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (MediationXL)
- Online-Beratung – Rechtshilfe per E-Mail, auch für ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (Online-BeratungXL)
- Bußgeld-Check – Online-Tool für die Prüfung von Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht- sowie Halte- und Parkverstößen
- InkassoPro – Zugang zu einem professionellen Forderungsmanagement
- Online-Reputations-Schutz – „Rufretter“ im Internet
- Web-Check – Identifikation von Abmahnrisiken der Firmen-Website
- Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge/-schreiben
Details
Details zum Vereins-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
- Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit
- Weltweiter Versicherungsschutz bei Dienst- oder Geschäftsreisen
- Internet-Rechtsschutz für den Verein für:
- die Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
- Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500,- € pro Kalenderjahr
- den Daten-Rechtsschutz
- Serviceleistungen bei Rufschädigung
- die Prüfung der Vereins-Website auf Abmahnrisiken
- Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im Vereins-Bereich vor deutschen Behörden
- 5-Jahres-Regelung: nach 5 Jahren Versicherungsschutz kein Einwand der Vorvertraglichkeit
- InkassoPro: Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen
- Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber 1.000,- €
Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit und der ausschließlich diesbezüglichen Internetnutzung
Personenkreis
Versicherungsschutz besteht für den versicherten Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und seine Mitglieder (in Ausübung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben für den Verein).
Nicht versichert ist der Vertrags-Rechtsschutz für die Vereinstätigkeiten, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mitversicherter Personen untereinander und gegen den Verein.
Voraussetzung der Versicherbarkeit
Den JURVEREIN können folgende Vereine abschließen:
- Geselligkeitsvereine
- Gesangs- und Musikvereine
- Sportvereine, z.B. Golfclubs, Billardclubs, Ballspiel- und Turnvereine, Ruder-, Segel-, Radfahr-, Schwimm-, Wintersport-, Motorsport- und sonstige Sportvereine (nicht Sportvereine mit Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportlern oder -trainern und keine Flugsportvereine)
- Schützen-, Heimat-, Karnevals- und Trachtenvereine
- Freiwillige Feuerwehren
- Sanitätsvereine
- Fischerei- und Alpenvereine
- Theaterspiel- und Laiengruppen
Versicherbarkeit von Vereinen
Maximale Mitgliederzahl des Vereins: 2.000 (darüber hinaus Direktionsanfrage)
Maximale Anzahl der Beschäftigten des Vereins: 10 (darüber hinaus Direktionsanfrage)
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
(AUXILIA ARB/2021, Stand: 01.10.2023):
§ 24 a ARB, Klausel 7
Schadenbeispiele
Vereins-Rechtsschutz
- Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers, z.B. des Hausmeisters
- Zerstörung der Vereinseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
- Steuerliche Nichtanerkennung von Büroausstattung
- Behördliche Genehmigung für Vereinsfest wird nicht erteilt
Wichtige Information für Sie: In Arbeitsgerichtsprozessen trägt in der 1. Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, welche Partei den Prozess gewinnt.
Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen. Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.