Spezial-Straf-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Ergänzung für Landwirte:

  • Vorwurf auch von Verbrechen mitversichert
  • Europaweit unbegrenzte Strafkaution
  • Günstiger Preis

 

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Übersicht

Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Erweiterung. Ihre Kunden erhalten einen Versicherungsschutz, dessen Leistungen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutz hinausgehen. 

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
  • Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- € 
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Details

Details des Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • Familie umfassend mitversichert (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)
  • Versicherungssumme 500.000,– €
  • Strafkaution 1.000.000,– €
  • Weltweiter Versicherungsschutz im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen (=nichtselbständigen) Bereich, europaweit im geschäftlichen Bereich
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
  • Inklusive Rechtsschutz für Aktive Strafverfolgung und Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens jeweils bis 1.000,– € pro Kalenderjahr
  • Gilt auch für Adhäsionsverfahren, Privatklageverfahren, Durchsuchungsanordnungen und Beschlagnahmeanordnungen
  • Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Zeugenbeistand
  • Beistand im Verwaltungsrecht
  • Firmenstellungnahme
  • Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • Aktive Strafverfolgung

Mitversicherte Personen

Zum versicherten Personenkreis zählen entsprechend der u.g. Familiendefinition:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- oder Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern und Großeltern
  • berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge (im Verkehrs-Bereich)

Zusätzlich sind folgende Personen mitversicherbar:

  • Mitinhaber: 
    Ein weiterer Inhaber des versicherten land-, teich-, oder forstwirtschaftlichen Betriebes (Mitinhaber), der überwiegend auf dem Hof tätig ist und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnt, ist auf Antrag beitragsfrei mitversicherbar. 
  • Hinweis: Mitinhaber, die nicht überwiegend im Betrieb tätig sind, können den privaten Bereich über den Rechtsschutz für Inhaber oder Geschäftsführer versichern.
  • Hoferbe
    Hoferbe ist die Person, die der Hofeigentümer durch Testament, Erbvertrag oder Übergabevertrag unter Lebenden hierzu bestimmt hat. Der Hoferbe ist auf Antrag beitragsfrei mitversicherbar, wenn er überwiegend auf dem Hof tätig ist und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnt.
  • Altenteiler
    Der frühere Inhaber des versicherten land-, teich- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, der überwiegend von Geld-, Natural- oder Dienstleistungen des Betriebes lebt und/oder Altersruhegeld nach dem Gesetz über Altershilfe der Landwirte bezieht, ist auf Antrag beitragsfrei als Altenteiler mitversicherbar, wenn er auf dem Hof oder in dessen räumlicher Nähe wohnt.

Die Mitversicherung von Mitinhaber, Hoferbe und Altenteiler ist schriftlich zu beantragen. Mitversichert sind nur Mitinhaber, Hoferben und Altenteiler, die im Versicherungsschein genannt sind sowie deren eheliche, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und deren minderjährige Kinder. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit die Mitversicherung nicht über den Vorsorge-Rechtsschutz erfolgt.

 

Familiendefinition:
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren

  1. minderjährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
  2. unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;
  3. im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht. Die Eltern und Großeltern bleiben mitversichert, wenn sie im direkten Übergang aus dem Haushalt des Kunden in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen. Dies gilt auch für teilstationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen.

Schadenbeispiele

Schadenbeispiele zum Spezial-Straf-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • Aufgrund einer anonymen Anzeige wird festgestellt, dass auf dem Hof Abfälle verbrannt wurden. Die Staatsanwaltschaft leitet daraufhin gegen den Landwirt ein Ermittlungsverfahren wegen Luftverunreinigung aufgrund der Rauchentwicklung ein.
  • Vermeintliche Steuerhinterziehung nach Nutzung eines „Steuerspartipps“ aus einem Internet-Forum
  • Betrugsvorwurf, weil angeblich Firmengelder nicht ordnungsgemäß verwendet wurden
  • Vorwurf einer Umweltstraftat
  • Vermeintliche fahrlässige Körperverletzung, weil der ehrenamtliche Übungsleiter nicht ausreichend auf seine Schützlinge aufgepasst haben soll