Übersicht
Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz sichert Sie kombiniert ab.
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz umfasst
- Landwirtschafts-Bereich mit InkassoPro
(mit Vertrags-Rechtsschutz für die landwirtschaftliche Tätigkeit) - Privat-Bereich
- Berufs-Bereich für die nichtselbständige Tätigkeit
- Verkehrs-Bereich
- Grundstücks- und Mietbereich
- Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken
- optional: Spezial-Straf-Rechtsschutz

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
- Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

PremiumService inklusive
Für Ihren Vertrag
Ihr Vertrag sollte stets aktuell sein. Umstellungen und Anpassungen erfolgen bei uns kurzfristig und ohne Gebühren.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihren Vermittler, an unseren Vertrags-Service unter 089 / 539 81 - 222 oder Sie nutzen das Kunden-Portal (24/7).
- Qualifizierte Service-Sachbearbeiter – Kein Call-Center
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
- Erinnerungs-Service – Unterstützung bei der Meldung von Veränderungen in Ihrem Vertrag
Bei Rechtsfragen und Konflikten
Neben der Kostenerstattung für Anwalt und Gericht bieten wir Ihnen viele Serviceleistungen für eine moderne und schnelle Konfliktlösung sowie für Ihre Vorsorge. Bei allen Serviceleistungen fällt keine Selbstbeteiligung an und es erfolgt keine Hochstufung in der Selbstbeteiligung. Eine Wartezeit besteht nicht (Ausnahmen: Aufhebungsvertrags-Check und BU-Antrags-Check).
Unser Rechts-Service unterstützt Sie unter 089 / 539 81 - 333. Gerne können Sie auch das Kunden-Portal (24/7) nutzen.
- Rechts-Service – Kein Call-Center. Unterstützung bei Auswahl der Vorgehensweise, Empfehlung spezialisierter Rechtsanwälte
- Rechts-Wegweiser – digitaler Navigator für die zum Rechtsproblem passenden Lösungswege
- Persönliche Unterstützung
- Telefonische Rechtsberatung – Unabhängige Rechtsanwälte zu allen juristischen Fragen
- Mediation – Außergerichtliche Konfliktlösung, auch bei Risikoausschlüssen (MediationXL) und für die Kernverträge (Wirtschaftsmediation)
- Online-Beratung – Rechtshilfe per Mail, auch bei Risikoausschlüsse (Online-BeratungXL)
- Chat-Beratung – schneller Kontakt mit Juristen
- Online-Unterstützung
- InkassoPro – Zugang zu einem professionellen Forderungsmanagement
- Web-Check – Identifikation von Abmahnrisiken der Firmen-Website
- Betriebskosten-Check – Prüfung der Abrechnung
- Bußgeld-Check – Online-Tool und Sofort-Check bei Verkehrsverstößen
- Schutz & Prävention im digitalen Alltag
- Online-Reputations-Schutz – „Rufretter“ im Internet
- Urheberrecht-Abmahnschutz – Online-Assistent gegen unberechtigte urheberrechtliche Abmahnungen
- Vorlagen & Vorsorge
- Vorlagen-Portal – Über 100 rechtlich geprüfte Musterverträge und -schreiben
- Vorsorge-Generator Unternehmervollmacht – Anwaltlich geprüfte Texte
Bei allen Services gilt: kostenfreie Nutzung, keine Selbstbeteiligung und keine SB-Hochstufung, keine Wartezeit (Ausnahme: Betriebskosten-Check)
Details
Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
- als Zusatzprodukt: Spezial-Straf-Rechtsschutz
Produkt-Highlights
- Sechs wichtige Rechtsschutzbereiche in einem günstigen Vertrag zusammengefasst, inkl. Privatbereich
- Familie umfassend mitversichert (5 Generationen!): Kinder, Enkelkinder, Eltern und Großeltern (siehe Familiendefinition)
- Mitversicherte volljährige Kinder als Fahrer fremder Kfz und als Eigentümer/Halter eigener Kfz
- Unbegrenzte Versicherungssumme, soweit nicht im Einzelfall bezifferte Versicherungssummen bzw. Höchstbeträge vereinbart sind
- Weltweiter Versicherungsschutz
- bei Urlaubsreisen, Dienst- oder Geschäftsreisen
- für Work & Travel und Au-Pair-Aufenthalte
- für Schüleraustausch und Auslandsstudium bis zu 1 Jahr
- Internet-Rechtsschutz im privaten und gewerblichen Bereich für z.B.: die Geltendmachung von Schadenersatz und Unterlassungsansprüchen
- bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
- Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer bis 1.000,– €
- Mitversichert sind Cross-Compliance- und Umweltrechtsverfahren
- Steuer- und Sozial-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren im privaten und gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden
- Alle Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten, für die Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt drohen
- Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht von bis zu 1.500,– €, z.B. für Scheidung
- Studienplatzklage: Kostenschutz für 1 Verfahren
- Dolmetscher für Gebärden und im Ausland mitversichert
- Rechtsschutz für risikoarme Kapitalanlagen enthalten
- Versicherungsschutz für erneuerbare Energien bis 20.000,– €
- Keine Selbstbeteiligung bei
- der fallabschließenden Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
- Leistungen, bei denen ein Höchstbetrag (Sublimit) vereinbart ist
- Mitversichert sind auch Rechtsschutzfälle im Zusammenhang mit personenbezogenen Versicherungen des Versicherungsnehmers (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung und -zusatzversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung)
Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Erweiterter Arbeits-Rechtsschutz bei Aufhebungs-vereinbarungen
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz inkl. Cross-Compliance und Umweltrechtsverfahren
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
- Internet-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
- Altersvorsorge- und Sparer-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Vorsorgeverfügungen
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Personenkreis
Mitversicherte Personen
Zum versicherten Personenkreis zählen entsprechend der u.g. Familiendefinition:
- Versicherungsnehmer
- Ehe- oder Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder
- Enkelkinder
- Eltern und Großeltern
- berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge (im Verkehrs-Bereich)
Zusätzlich sind folgende Personen mitversicherbar:
- Mitinhaber:
Ein weiterer Inhaber des versicherten land-, teich-, oder forstwirtschaftlichen Betriebes (Mitinhaber), der überwiegend auf dem Hof tätig ist und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnt, ist auf Antrag beitragsfrei mitversicherbar. - Hinweis: Mitinhaber, die nicht überwiegend im Betrieb tätig sind, können den privaten Bereich über den Rechtsschutz für Inhaber oder Geschäftsführer versichern.
- Hoferbe
Hoferbe ist die Person, die der Hofeigentümer durch Testament, Erbvertrag oder Übergabevertrag unter Lebenden hierzu bestimmt hat. Der Hoferbe ist auf Antrag beitragsfrei mitversicherbar, wenn er überwiegend auf dem Hof tätig ist und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnt. - Altenteiler
Der frühere Inhaber des versicherten land-, teich- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, der überwiegend von Geld-, Natural- oder Dienstleistungen des Betriebes lebt und/oder Altersruhegeld nach dem Gesetz über Altershilfe der Landwirte bezieht, ist auf Antrag beitragsfrei als Altenteiler mitversicherbar, wenn er auf dem Hof oder in dessen räumlicher Nähe wohnt.
Die Mitversicherung von Mitinhaber, Hoferbe und Altenteiler ist schriftlich zu beantragen. Mitversichert sind nur Mitinhaber, Hoferben und Altenteiler, die im Versicherungsschein genannt sind sowie deren eheliche, eingetragene oder im Versicherungsschein genannte Lebenspartner und deren minderjährige Kinder. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit die Mitversicherung nicht über den Vorsorge-Rechtsschutz erfolgt.
Familiendefinition:
Zu den Familienangehörigen zählen der eheliche / eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte Lebenspartner des Versicherungsnehmers und deren
- minderjährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder,
- unverheiratete, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, Pflege- und Stiefkinder sowie Enkelkinder, jedoch maximal bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten;
- im Ruhestand befindliche und im Versicherungsschein genannte Eltern und Großeltern, sofern diese im Haushalt des Versicherungsnehmers leben und dort gemeldet sind.
Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern und Großeltern ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht. Die Eltern und Großeltern bleiben mitversichert, wenn sie im direkten Übergang aus dem Haushalt des Kunden in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen. Dies gilt auch für teilstationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen.
Voraussetzung der Versicherbarkeit
Voraussetzungen für die Versicherbarkeit
Land-, teich-, oder forstwirtschaftliche Betriebe sind dann in den Tarifen Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz bzw. JURAGRAR versicherbar, wenn
- der Versicherungsnehmer als Inhaber des Betriebes Mitglied in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) und
- der Betrieb nicht gewerbesteuerpflichtig und
- der Versicherungsnehmer eine natürliche Person ist.
Eine landwirtschaftliche Personengesellschaft (GbR/ eGbR, OHG oder KG) ist versicherbar, sofern diese ausschließlich aus dem Landwirt sowie Angehörigen aus seinem nächsten familiären Umfeld besteht.
Angehörige aus dem nächsten familiären Umfeld sind beispielsweise die Ehefrau, Geschwister oder Kinder des Landwirts, auch wenn diese ansonsten nicht (mehr) mitversichert sind.
Ist der Versicherte eine landwirtschaftliche Personengesellschaft, bedarf es der Benennung einer natürlichen Person, für die und deren mitversicherte Personen Rechtschutz im privaten Bereich bestehen soll.
Gewerbesteuerpflichtige landwirtschaftliche Betriebe sind auf Antrag ggf. versicherbar in den Tarifen JURBUSINESS oder Business-Rechtsschutz.
Nicht annahmefähig im Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz bzw. JURAGRAR sind
- Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) sowie eingetragene Genossenschaften (e.G.),
- Maschinenringe
- Großmastbetriebe.
Mitversicherbarkeit von Nebenbetrieben im JURAGRAR
Im JURAGRAR sind Nebenbetriebe gemäß A.1.1 des Landwirtschafts-Rechtsschutzes AUXILIA ARB/2026 mitversicherbar. Dies setzt voraus, dass der Nebenbetrieb dem Hauptbetrieb wirtschaftlich untergeordnet ist und vom Versicherungsnehmer oder einer nach C.4.1. der AUXILIA Tarifbestimmungen (TB/2026) mitversicherten Person betrieben wird.
Wird der Nebenbetrieb von einer GbR, OHG oder KG betrieben, ist dieser nur dann mitversichert, wenn sich die GbR, OHG oder KG ausschließlich aus dem Versicherungsnehmer und den nach C.4.1. der AUXILIA Tarifbestimmungen (TB/2026) mitversicherten Personen zusammensetzt.
Der Nebenbetrieb muss im Versicherungsschein genannt sein. Nebenbetriebe, deren Inhaber eine juristische Person ist (z.B. GmbH), können nicht mitversichert werden. Diese Nebenbetriebe sind auf Antrag ggf. über JURBUSINESS oder Business-Rechtsschutz versicherbar.
Für Nebenbetriebe, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind, ist der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht mitversichert. Für gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe gilt der Vertrags-Rechtsschutz nur, soweit es sich um Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen gemäß A.2.1 des Landwirtschafts-Rechtsschutzes AUXILIA ARB/2026 handelt.
Cross Compliance
Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt seit dem 01.01.2005 einzuhalten hat, um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt.
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen
Vertragsgrundlagen Landwirte AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026
Schadenbeispiele
Landwirtschafts-Bereich
Streitigkeiten:
- Klage eines Gehilfen gegen die Kündigung wegen Unregelmäßigkeiten bei der Ernteablieferung
- Zerstörung der Betriebseinrichtung durch einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher
- Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
- Rückforderung von Prämienzahlungen wegen Nichteinhaltung von Umweltschutzauflagen (Cross Compliance)
Wichtige Information für Sie:
Maschinen für den landwirtschaftlichen Betrieb sind teuer. Dementsprechend teuer sind dann auch die Streitigkeiten, bei z.B. Mängeln dieser Maschinen. In Arbeitsgerichtsprozessen zeigt sich der Nutzen einer Rechtsschutzversicherung besonders deutlich. Denn ohne Rechtsschutz müssen Sie auch als Arbeitgeber in der 1. Instanz Ihre Anwaltskosten immer selbst zahlen – auch wenn Sie den Prozess gewinnen. Und das bei jährlich ca. 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.
Privat-Bereich
Streitigkeiten:
- Produktmängel beim Kauf von Elektro-Geräten, Möbel
- Leistungsablehnung durch Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere Versicherungen
- Flugverspätungen und Mängel bei Urlaubsreise
Hinweis: Schon bei einem Streitwert von nur 3.000 ,- € beträgt das Kostenrisiko allein für die 1. Instanz bereits über 1.500,- €. Das ist mehr als die Hälfte des Wertes des Gegenstandes, um den gestritten wird!
Berufs-Bereich (in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit)
Streitigkeiten:
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Fehlerhaftes Arbeitszeugnis
- Nichtauszahlung des Weihnachts- / Urlaubsgeldes
Wichtige Information:
In Arbeitsgerichtsprozessen zeigt sich der Nutzen einer Rechtsschutzversicherung besonders deutlich. Denn ohne Rechtsschutz muss man in der 1. Instanz Ihre Anwaltskosten immer selbst zahlen – auch wenn man den Prozess gewinnt. Und das bei jährlich ca. 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten.
Verkehrs-Bereich
Streitigkeiten:
- Keine Zahlung durch die gegnerische Versicherung nach einem Verkehrsunfall
- Mängel beim Autokauf
- Führerscheinentzug oder Rotlichtverstoß
Hinweis: Allein in Deutschland passieren jährlich ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Viele davon mit Personenschaden.
Grundstücks- und Mietbereich

Streitigkeiten:
- wegen plötzlicher Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
- wegen Mängeln in der Wohnung oder einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung
- wegen lärmender Nachbarn
Wichtige Information für Sie:
Immer öfter kommt es vor, dass seit Jahren landwirtschaftlich genutzte Äcker vom Verpächter plötzlich gekündigt werden. Oftmals bestehen dann kaum Ausweichmöglichkeiten, so dass die weitere Nutzung dieser hinzu gepachteten Flächen wichtig für Ihre Landwirtschaft ist. Ein Rechtsstreit ist hier manchmal unausweichlich.
Vorsorge-Rechtsschutz
Streitigkeiten:
- Kündigung der bislang mitversicherten, frisch verheirateten Tochter durch den Ausbildungsbetrieb
- Streit mit dem Mieter wegen der Nebenkostenabrechnung nach dem Neukauf einer vermieteten Eigentumswohnung
- Mängel am neuen PC des Kindes, den es sich für die gerade begonnene selbständige Tätigkeit gekauft hat
Hinweis: Neu hinzutretende oder geänderte Risiken sind nicht automatisch vom Versicherungsschutz umfasst. Gerade hier treten aber gerne gleich mal Streitigkeiten auf. Über unseren Vorsorge-Rechtsschutz sind zukünftig eintretende und versicherbare Veränderungen der Lebensumstände ab dem Zeitpunkt der Entstehung in Deckung mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung – und das ohne Wartezeit. Zur Dokumentierung und Beitragsberechnung fragen wir mit unserem jährlichen Vorsorgefragebogen neu hinzukommende oder geänderte Risiken ab.
Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.
Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.



