Kleinunternehmer-Rechtsschutz

Kleinunternehmer-Rechtsschutz ist die Absicherung für eine geringfügige selbständige Nebentätigkeit oder Risiken einer Existenzgründung:

  • Ausgezeichnete Leistungen
  • Starker Schaden-Service
  • Günstiger Preis

 

schon ab 27,- € Zusatzbeitrag im Jahr

Übersicht

Kleinunternehmer-Rechtsschutz ist die Absicherung für eine Nebentätigkeit. Dieses Rechtsschutz-Produkt wurde speziell auf geringfügige selbständige Tätigkeiten abgestimmt. 

Kleinunternehmer-Rechtsschutz umfasst

  • Firmen-Bereich (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)
  • Inklusive InkassoPro
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
     

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
  • Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- € 
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Details

Details zum Kleinunternehmer-Rechtsschutz

Firmen-Bereich mit InkassoPro (ohne Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit)

  • Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person für ihre im Versicherungsschein genannte gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Jahresbruttoumsatz von maximal 30.000,– € – bezogen auf das letzte Kalenderjahr.
  • Für die versicherte Person besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit den bei ihr angestellten Personen.

Spezial-Straf-Rechtsschutz

Versichert ist die versicherte Person in Ausübung ihrer im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.

Definition Jahresbruttoumsatz:

Der Jahresbruttoumsatz ist die Summe aller vereinbarten Erlöse inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit der versicherten Person pro Kalenderjahr. So ist beim Verkauf von Waren auf eigene Rechnung der volle Verkaufserlös unter Einschluss des Warenwertes ohne Rücksicht auf die Verdienstspanne, beim Verkauf von Waren auf fremde Rechnung die vereinnahmte Provision oder sonstige Vergütung ohne Berücksichtigung des sonstigen Warenwertes zugrunde zu legen.

  • bei entsprechendem Grundvertrag ist ein Nutzfahrzeug, eine Werkstatt/Garage und ein Arbeitszimmer mitversichert
  • Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz als Arbeitgeber bis 1.000,– €
  • Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Europaweiter Versicherungsschutz
    • Beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
    • Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
    • Inklusive Rechtsschutz für Aktive Strafverfolgung und Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
    • Gilt auch für Adhäsionsverfahren, Privatklageverfahren, Durchsuchungsanordnungen und Beschlagnahmeanordnungen

  • Internet-Rechtsschutz im gewerblichen / selbständigen Bereich für:
    • Geltendmachung von Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen bei Rufschädigung sowie bei Identitäts- und Zahlungsmittelmissbrauch
    • Beratungs-Rechtsschutz bei Urheberrechts- und Wettbewerbsverstößen bis 500,– € pro Kalenderjahr
    • Daten-Rechtsschutz
    • Serviceleistungen bei Rufschädigung
    • Prüfung der Firmen-Website auf Abmahnrisiken

  • Verwaltungs-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im gewerblichen Bereich vor deutschen Behörden
  • InkassoPro: Zugang zu Forderungsmanagement, Bonitätsauskünfte und Adressrecherchen
  • Wirtschaftsmediation
  • Keine Selbstbeteiligung bei 
    • der fallabschließenden Erstberatung durch einen von der AUXILIA vermittelten Anwalt
    • Leistungen, bei denen ein Höchstbetrag (Sublimit) vereinbart ist (Ausnahme SSR)

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für das Opfer von Gewaltstraftaten
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung (Unternehmervollmacht)
  • Internet-Rechtsschutz im Zusammenhang mit der gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit und der ausschließlich diesbezüglichen Internetnutzung
  • Zeugenbeistand (SSR)
  • Firmenstellungnahme (SSR)
  • Beistand im Verwaltungsrecht (SSR)

  • Versicherbar in Kombination mit allen Produkten, die einen Firmen- oder Privat-Rechtsschutz enthalten
  • Sinnvoll auch als Absicherung für Risiken einer Existenzgründung
  • Wenn der Verkehrs-Rechtsschutz abgeschlossen ist, ist auf Antrag ein (1) Nutzfahrzeug bis 4 t Nutzlast versicherbar. Das Kennzeichen ist im Versicherungsschein anzugeben.
  • Kein Versicherungsschutz für den Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer für gewerblich genutzte Objekte. Ausnahmen:
    • Arbeitszimmer in der ansonsten selbst bewohnten Wohnung (wenn „Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten“ versichert ist)
    • 1 Werkstatt bzw. Garage, die der Tätigkeit als Kleinunternehmer dient, mitversichert, wenn „Rechtsschutz für selbst bewohnte Wohneinheiten“ versichert ist

  • Bei Übersteigen des Jahresbruttoumsatzes von 30.000,– €: Umwandlung des Versicherungsschutzes ab Eintritt dieses Umstandes in den Business-Rechtsschutz mit SSR – geändertes Risiko ist spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung beim Versicherer anzuzeigen.

Schadenbeispiele

Kleinunternehmer-Rechtsschutz

Streitigkeiten bzgl. der nebenberuflichen oder geringfügig selbständigen Tätigkeit:

  • Sturz im Treppenhaus eines Kunden – Schadenersatzforderung gegenüber dem Hauseigentümer
  • Unberechtigte Lohnforderungen Ihres Angestellten
  • Differenzen mit dem Finanzamt bezüglich der Betriebsausgaben sowie der Abschreibungen vor Gericht.

 

Wichtige Information:

Gerade wenn man sich nebenher in der Freizeit etwas dazu verdienen oder eine neue Existenz aufbauen will, kann eine Streitigkeit schnell allen finanziellen, wirtschaftlichen und persönlichen Erfolg zunichtemachen.


Die Kosten eines Prozesses sind zumeist streitwertabhängig (Ausnahme z.B. Strafverfahren) und können dementsprechend höher oder niedriger ausfallen.

Erfahren Sie mehr zum möglichen Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit.