Spezial-Straf-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Ergänzung für Heilwesenberufe:

  • Europaweiter Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und
    Verbrechen
  • Günstiger Preis

 

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Übersicht

Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Erweiterung. Ihre Kunden erhalten einen Versicherungsschutz, dessen Leistungen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutz hinausgehen. 

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:

  • Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
  • Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- € 
  • Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft

Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.

Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.

Details

Details des Spezial-Straf-Rechtsschutz:

  • Versicherungssumme 500.000,– €
  • Strafkaution 1.000.000,– €
  • Europaweiter Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
  • Inklusive Rechtsschutz für Aktive Strafverfolgung und Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens jeweils bis 1.000,– € pro Kalenderjahr
  • Gilt auch für Adhäsionsverfahren, Privatklageverfahren, Durchsuchungsanordnungen und Beschlagnahmeanordnungen
  • Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)
  • Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration

  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Zeugenbeistand
  • Beistand im Verwaltungsrecht
  • Firmenstellungnahme
  • Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
  • Aktive Strafverfolgung

Zum versicherten Personenkreis zählen:

  • Versicherungsnehmer (das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen)
  • Inhaber, gesetzliche Vertreter des versicherten Unternehmens
  • Die angestellten Personen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer

Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und nicht unter die AUXILIA Tarifbestimmungen (TB/2026) fallen.

Im Heilwesentarif der AUXILIA nicht annahmefähig sind folgende Heilwesenberufe:

  • Krankenhäuser
  • Kliniken
  • OP-Zentren
  • Pflegeheime und stationäre Pflegedienste (diese sind jedoch ggf. im Tarif für Geschäftskunden versicherbar).

Ebenfalls nicht annahmefähig sind

  • Investmentgesellschaften/ Holdinggesellschaften, deren Betriebszweck (auch) der direkte oder indirekte Erwerb, das Halten, das Verwalten und/oder das Veräußern von Beteiligungen an Arztpraxen und/oder Medizinischen Versorgungszentren ist.
  • MVZ in der Rechtsform einer Genossenschaft (eG) oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform.
  • MVZ, die von gemeinnützigen Trägern oder Kommunen betrieben werden.

Schadenbeispiele

Schadenbeispiele zum Spezial-Straf-Rechtsschutz

Spezial-Straf-Rechtsschutz

  • Gegen einen angestellten Arzt wird nach einem misslungenen operativen Eingriff Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet.
  • Ein Patient fühlt sich bei der Untersuchung durch den Arzt sexuell genötigt und erstattet gegen diesen Strafanzeige.
  • Der für den Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens.
  • Der angestellte Oberarzt muss sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung verteidigen, weil wegen angeblich falscher Diagnose und daher auch falscher Behandlung ein Patient gestorben ist.