Übersicht
Spezial-Straf-Rechtsschutz ist eine wichtige Erweiterung. Ihre Kunden erhalten einen Versicherungsschutz, dessen Leistungen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutz hinausgehen.
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Inklusive Aktualisierungs-Service und Update-Garantie

Verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten für mehr Flexibilität:
- Fallende Selbstbeteiligung mit Schadenfreiheitssystem: Reduzierung bis auf 0,- € und mögliche Anrechnung schadenfreier Vorversicherungszeiten.
- Feste Selbstbeteiligung mit 150,- €, 250,- €, 500,- € oder 1.000,- €
- Flexible Selbstbeteiligung: Reduzierung der Selbstbeteiligung von 400,- € auf 200,- € oder 600,- € auf 150,- €, wenn im Rechtsschutzfall ein von der AUXILIA empfohlener Rechtsanwalt beauftragt wird.

Bonus: Leistungen aus der KS-Clubmitgliedschaft
Die besonderen AUXILIA-Rechtsschutzleistungen können sich exklusiv nur KS-Clubmitglieder sichern. Bei den genannten Preisen sind der Club- und Rechtsschutz-Beitrag bereits enthalten.
Unseren Mitgliedern bieten wir daher nicht nur den passenden Rechtsschutz, sondern darüber hinaus die Leistungen des KS e.V. – wichtige Hilfen im täglichen Straßenverkehr.
Details
Details des Spezial-Straf-Rechtsschutz:
Produkt-Highlights
- Versicherungssumme 500.000,– €
- Strafkaution 1.000.000,– €
- Europaweiter Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
- Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
- Inklusive Rechtsschutz für Aktive Strafverfolgung und Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens jeweils bis 1.000,– € pro Kalenderjahr
- Gilt auch für Adhäsionsverfahren, Privatklageverfahren, Durchsuchungsanordnungen und Beschlagnahmeanordnungen
- Versicherungsschutz auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechts, wenn diese die Verteidigung im eingeleiteten Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren unterstützt (Beistand im Verwaltungsrecht)
- Aktualisierungs-Service – Umstellungsmöglichkeit bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
- Update-Garantie – Automatische Mitversicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen der Tarifgeneration
Leistungsarten
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Zeugenbeistand
- Beistand im Verwaltungsrecht
- Firmenstellungnahme
- Beratung vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
- Aktive Strafverfolgung
Personenkreis
Zum versicherten Personenkreis zählen:
- Versicherungsnehmer (das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen)
- Inhaber, gesetzliche Vertreter des versicherten Unternehmens
- Die angestellten Personen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer
Weitere Tätigkeiten/Branchen des Versicherungsnehmers sind mitversichert, auch wenn sie nicht im Versicherungsschein genannt sind, sofern sie allein vom Versicherungsnehmer ausgeübt werden und nicht unter die AUXILIA Tarifbestimmungen (TB/2026) fallen.
Nicht versicherbare Branchen
Im Heilwesentarif der AUXILIA nicht annahmefähig sind folgende Heilwesenberufe:
- Krankenhäuser
- Kliniken
- OP-Zentren
- Pflegeheime und stationäre Pflegedienste (diese sind jedoch ggf. im Tarif für Geschäftskunden versicherbar).
Ebenfalls nicht annahmefähig sind
- Investmentgesellschaften/ Holdinggesellschaften, deren Betriebszweck (auch) der direkte oder indirekte Erwerb, das Halten, das Verwalten und/oder das Veräußern von Beteiligungen an Arztpraxen und/oder Medizinischen Versorgungszentren ist.
- MVZ in der Rechtsform einer Genossenschaft (eG) oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform.
- MVZ, die von gemeinnützigen Trägern oder Kommunen betrieben werden.
Bedingungen
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen Vertragsgrundlagen Heilwesenkunden AUXILIA ARB/2026, Stand: 01.01.2026
Schadenbeispiele
Schadenbeispiele zum Spezial-Straf-Rechtsschutz
Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Gegen einen angestellten Arzt wird nach einem misslungenen operativen Eingriff Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet.
- Ein Patient fühlt sich bei der Untersuchung durch den Arzt sexuell genötigt und erstattet gegen diesen Strafanzeige.
- Der für den Versicherungsnehmer tätige Rechtsanwalt erreicht eine Einstellung des Verfahrens.
- Der angestellte Oberarzt muss sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung verteidigen, weil wegen angeblich falscher Diagnose und daher auch falscher Behandlung ein Patient gestorben ist.

