Anwalt und Gericht sind seit 2021 teurer

Anhebung der Justizkosten im Durchschnitt weit über 10 %

Der Bundesrat hat Mitte Dezember zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt. Damit sind Rechtsanwaltsgebühren, Sachverständigen- und Dolmetscherhonorare, Schöffen- und Zeugenentschädigungen sowie Gerichtsgebühren ab 01.01.2021 angestiegen. Die letzte Anpassung der Kosten im Justizapparat erfolgte zum 01.01.2014.

Die Anwaltskosten steigen aufgrund der Erhöhung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz  linear um 10 %, in sozialrechtlichen Angelegenheiten sogar um 20 %. Die Gerichtsgebühren erhöhen sich ebenfalls um 10 %, die sonstigen Entschädigungen steigen entsprechend der marktüblichen Werte bzw. angepasst an die wirtschaftliche Entwicklung.

Durch die erneute Anpassung der Justizkosten ist die Verfolgung des Rechts in Deutschland noch teurer geworden. Bereits in der Vergangenheit mussten viele Bürger/innen aufgrund des hohen Kostenrisikos auf „ihr Recht“ verzichten. Die gesellschaftliche Bedeutung der Rechtsschutzversicherung wird hierdurch noch größer.