Unser leistungsstarker Gewerbe-Rechtsschutz

Passend für Selbständige, Firmen und Freiberufler

Viele von Ihnen kennen uns vorwiegend im Rechtsschutzgeschäft für Privatkunden. Laut der aktuellsten VEMA-Qualitätsumfrage sind wir jedoch auch im Gewerbe-Rechtsschutz der beliebteste Versicherer und haben den höchsten Nutzungsgrad mit der Note 1,60.

Was zeichnet unsere Gewerbetarife besonders aus:

  • Die Produkte PBVI-Rechtsschutz und JURAFIRM bieten einen umfassenden Schutz im gewerblichen und privaten Bereich zu einem günstigen Preis
  • Der private Bereich ist wie andere Bausteine auf Wunsch abwählbar – das bietet Ihnen Anpassungsoptionen in der jeweiligen Kundensituation
  • Gewerblich selbst genutzte Objekte sind automatisch bis 350.000,- € Jahresbruttomiete /-pacht mitversichert
  • Ohne Mehrbeitrag ist ein professionelles Forderungsmanagement (Inkasso-Pro) enthalten – eine wertvolle Hilfe für die Finanzen Ihres Firmenkunden
  • Web-Check, Impressum, Verlinkungen? Leider steckt überall Abmahnpotential – der Web-Check ist inklusive und überprüft die Firmen-Homepage auf rechtliche Risiken
  • Vollmachten sind nicht nur in der privaten Vorsorge wichtig. Der Generator für die Unternehmervollmacht ist ein Muss für jeden Unternehmer, damit im Falle eines Unfalls oder Krankheit die Firma weitergeführt werden kann
  • Viele Vertragsstreitigkeiten sind umfassend und ohne Sublimits abgesichert. Im JURAFIRM bieten der Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz und der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen einen wichtigen Sicherheitsschirm.
  • Verschiedene attraktive Selbstbeteiligungsvarianten geben Ihnen und Ihren Kunden die notwendige Flexibilität, um die Prämie für die Kunden passend zu machen.

Wussten Sie schon? Nicht nur die Beiträge zu einer Gewerbe-Rechtsschutz-Police sind Betriebsausgaben und wirken steuermindernd. Auch eine vom Betrieb gezahlte Selbstbeteiligung ist eine Betriebsausgabe. Bei einem durchschnittlichen Firmen-Steuersatz von 30 % bedeutet eine zu zahlende SB effektiv eine niedrigere Belastung.Selbstverständlich ist dieser Hinweis keine Beratung, sondern ist immer mit dem Steuerberater abzustimmen.

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