Wir helfen bei der Beantragung von BU-Leistungen
Berufsunfähig werden möchte keiner. Oftmals ergibt sich daraus ein existenzielles Risiko. Dennoch ereilt jedem vierte das Schicksal, berufsunfähig zu werden. Eine BU-Versicherung gehört daher heute zur Pflicht der privaten freiwilligen Vorsorge.
Tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit ein, so ist bei der Beantragung der Leistung vieles zu beachten. Wer hier einen Fehler macht, sieht sich später oft einem unerwarteten Rechtsstreit oder sogar Ablehnung der Ansprüche ausgesetzt. Daher bietet die AUXILIA ihren Kunden den BU-Antrags-Check.
Gegenstand des BU-Antrags-Checks ist:
- die Prüfung der vorliegenden Leistungsansprüche
- eine mündliche Ersteinschätzung zur versicherungsrechtlichen Sachlage
- eine mündliche Erläuterung der Handlungsoptionen
- die mündliche Abstimmung der Angaben im Leistungsantrag an die Versicherungsgesellschaft sowie die Klärung, ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen
Beim BU-Antrags-Check werden unsere Kunden bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente von einem spezialisierten Dienstleister kostenfrei telefonisch unterstützt. Dies gilt nur, wenn vom Kunden noch kein Rechtsanwalt beauftragt worden ist.
Wer kann die BU-Antrags-Check nutzen?
Der BU-Antrags-Check steht allen Kunden zur Verfügung, die den Privat-Bereich in der Tarifgeneration 2021 (AUXILIA ARB/2021) versichert haben. Der Privat-Bereich ist zum Beispiel in den Produkten JURPRIVAT, JURSENIOR oder in der Kombination „Privat-, Beruf- und Verkehrs-Rechtsschutz“ enthalten.
Wie läuft es ab?
Sie können den Sachverhalt unter 089/539 81-333 melden. Bei bestehendem Versicherungsschutz können Sie sich anschließend mit dem genannten Dienstleister in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Bei diesem Service fällt keine Selbstbeteiligung an. Es besteht eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn.