JUR-Life 09/2020

Ein weitreichender Brandherd

Die X GmbH betreibt in einem ihrer Gebäude eine Fitness- und Wellnessanlage. Aus ungeklärter Ursache fängt die Sauna im Dachstuhl des Gebäudes eines Nachts Feuer. Das Dachgeschoss und das erste Stockwerk brennen völlig nieder und die herunterstürzenden Dachbalken bringen die Decke des Erdgeschosses zum Einsturz. Die Feuerwehr bekommt den Brand nur mit sehr viel Löschwasser unter Kontrolle. Das Löschwasser dringt sogar bis in den Keller ein, weshalb das Gebäude nun abrissfällig ist.

Das Gebäude muss völlig neu aufgebaut werden. Die Brandversicherung schickt einen Gutachter. Dieser bemisst den Wiederherstellungswert des Gebäudes inklusive Einrichtung auf 2 Mio. €. Die Gesellschafter der X GmbH stehen diesem Ergebnis skeptisch gegenüber. Ihrer Ansicht nach sind das Gebäude und die Einrichtung viel höher zu bewerten. Sie beauftragen daher einen eigenen Gutachter.

Laut diesem Gutachter kostet die Wiederherstellung des Gebäudes inklusive der Einrichtung ca. 1 Mio. € mehr, als der Gutachter der Versicherung ermittelt hat. Es kommt daher zu einem Schriftwechsel mit der Brandversicherung. Diese reagiert aber anders als erhofft und kürzt Ihrerseits den Wert auf jetzt nur noch 1,5 Mio. €. Sie erklärt, dass eine Unterversicherung vorliegt und die teure Einrichtung nicht ausreichend versichert gewesen ist.

Genervt ruft der Geschäftsführer der X GmbH bei seiner Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA an. Diese empfiehlt sofort einen spezialisierten Rechtsanwalt, der mit einem Schreiben unter Androhung der Klageerhebung eine Frist zur Zahlung des Betrages von 3 Mio. € setzt. Doch die Brandversicherung schaltet weiter auf stur. Daher kommt es zum Prozess. Ein weiterer vom Gericht hinzugezogener Gutachter wird angehört. Dieser trifft die Entscheidung, dass das Gebäude und die Einrichtung zwar mehr Wert waren als von dem ersten Gutachter angesetzt, aber nicht ganz so viel wie vom zweiten Gutachter angenommen. Seiner Ansicht nach beläuft sich der Wert auf 2,4 Mio. €.

Nach eingehender Befragung durch den Rechtsanwalt der X GmbH kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass weitere 100.000,- € notwendig sein werden, um das Gebäude gleichwertig wiederaufzubauen. Der Richter schlägt den Parteien daher zum Abschluss des Verfahrens einen Vergleich vor. Die Brandversicherung zahlt insgesamt 2,5 Mio. € bei entsprechender Kostenverteilung. Die Brandversicherung muss 87 % der Prozesskosten in Höhe von insgesamt 80.000,- € übernehmen. Die restlichen ca. 11.000,- €, übernimmt die KS/AUXILIA für die X GmbH.

Hintergrund
Dieser Fall ist über den Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz gemäß § 28a ARB 2016 versichert und zum Beispiel in den JUR-Produkten für Gewerbekunden automatisch enthalten.