JUR-Life 02/2020

Ein Hundebiss mit ungeahnten Folgen

Gabi C. gab einem Hund aus dem Tierheim ein neues Zuhause. Sie wollte eine gute Tat tun und auch nicht mehr alleine spazieren gehen. So kam der 2-jährige Rusty zu ihr nach Hause. Rusty ist zwar eine undefinierbare Rasse, aber sehr lieb.

Nach über einem Jahr glücklichen Zusammenlebens kam es zu einem schlimmen Zwischenfall. Gabi C. ging bei stürmischem Wetter noch kurz mit Rusty spazieren. Jens S. joggte zur gleichen Zeit. Als Rusty und Jens S. ungefähr auf gleicher Höhe waren, gab es einen lauten Knall. Jens S. erschrak und sprang Richtung Rusty. Dieser erschrak gleich doppelt und biss vor lauter Schreck Jens S. in die Wade. Jens S. ging geschockt zu Boden und verlangte nach einem Notarzt. Gabi C. rief diesen sofort. Jens S. wurde vor Ort verarztet. Ins Krankenhaus müsse Jens S. wegen dieser leichten Verletzung nicht, versicherte ihm der Notarzt. Die von Jens S. gerufene Polizei nahm den Vorfall auf.Nach diesem Vorfall bekam Gabi C. gleich zweimal unangenehme Post. Gegen sie wurde nicht nur ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, sondern das Ordnungsamt verlangte außerdem die Begutachtung von Rusty durch einen Amtsveterinär. Der Arzt kam zu dem Ergebnis, dass Rusty einen Anteil American Staffordshire Terrier hätte und deshalb als gefährlicher Hund einzustufen sei. Daraufhin bekam Gabi C. erneut Post von der Behörde. Sie ordnete für Rusty eine Maulkorbpflicht an und verlangte von Gabi C. eine Hundehaltererlaubnis für gefährliche Hunde.

Jetzt wurde es Gabi C. zu viel. Sowohl das Tierheim als auch Gabi C. bezweifelten stark, dass Rusty von einem American Staffordshire Terrier abstammte. Außerdem hat der Hund lediglich gebissen, weil er sich wegen des Knalls und des Sprungs von Jens S. erschrocken hatte. Sie kontaktierte ihren Rechtsschutzversicherer KS/AUXILIA und beauftragte den empfohlenen Rechtsanwalt.

Der Anwalt legte die einmaligen Umstände des Sachverhaltes ausführlich dar. Er erreichte die Einstellung des Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Kosten für die Verteidigung die Gabi C. zahlen muss, übernimmt ihre Rechtsschutzversicherung.

Das Verwaltungsverfahren hingegen gestaltete sich schwieriger. Auch eine Bestätigung durch den Tierarzt konnte die Meinung des Ordnungsamtes nicht ändern. Daher musste der Rechtsanwalt von Gabi C. gegen den Bescheid eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Das Gericht ordnete einen DNA-Test bei Rusty an. Dieser ergab, dass Rusty keinen American Staffordshire Terrier in seinem Stammbaum hatte. Das Gericht ließ sich dann auch von der Einmaligkeit des Vorfalles überzeugen. Es gab daher der Klage gegen den Bescheid statt. Rusty ist weder ein gefährlicher Hund, noch muss er einen Maulkorb tragen.

Gabi C. ist überaus erleichtert.Die Kosten für das Strafverfahren in Höhe von fast 1.000,- € übernahm die KS/AUXILIA für Gabi C. Die Kosten für das Verwaltungsverfahren in Höhe von fast 2.000,- € mussten von der Gegenseite übernommen werden.

Hintergrund
Die beiden Angelegenheiten sind über die Leistungsarten Straf-Rechtsschutz und Verwaltungs-Rechtsschutz in allen Produkten enthalten, die den Privat-Bereich beinhalten.