JUR-Life 12/2019

Der fliegende Weihnachtsbaum

Jens K. hat es eilig. Am Morgen hat er seiner Frau noch versprochen, den Weihnachtsbaum zu kaufen. Es sind schließlich nur noch ein paar Tage bis Weihnachten und den letzten Baum, den keiner wollte, möchte er auch nicht. Jens K. quält sich nach der Arbeit durch den Berufsverkehr zum Weihnachtsbaumhändler seines Vertrauens.

Endlich angekommen, sucht er ein besonders schönes Exemplar heraus. Da er es nicht mehr geschafft hat, den Kofferraum mit den ganzen Sportgeräten seiner Kinder auszuräumen, schnallt er den Weihnachtsbaum mit zwei Expandern kurzerhand auf das Dach seines Autos. Das hält schon, er muss ja nur noch eine kurze Strecke bis nach Hause fahren.

Es ist, wie üblich in dieser Jahreszeit, sehr früh dunkel. Jens K. sieht daher den dunkel gekleideten Fußgänger, der die Straße auf dem Zebrastreifen überquert, erst spät und muss eine Vollbremsung durchführen. Als er erleichtert merkt, dass er den Wagen noch rechtzeitig zum Stehen bekommen hat, fliegt der Weihnachtsbaum über ihn hinweg direkt auf den Fußgänger zu. Jens K. sieht alles wie in Zeitlupe ablaufen. Der Baum trifft den Fußgänger am Kopf und der Fußgänger bricht zusammen.

Zuerst ist Jens K. wie gelähmt. Doch dann besinnt er sich, steigt aus und läuft zu dem Fußgänger. Dieser ist ohne Bewusstsein. Jens K. leistet Erste-Hilfe und betätigt den Notruf. Nach kurzer Zeit treffen die Rettungssanitäter ein. Gott sei Dank erlangt der Fußgänger das Bewusstsein wieder. Er hat eine große Platzwunde und eine Gehirnerschütterung. Von den Rettungssanitätern wird er für weitere Untersuchungen ins nächste Krankenhaus gebracht.

Die eingetroffenen Polizisten weisen den kreidebleichen Jens K. darauf hin, dass er mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen muss. Er könne mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. "Was für eine schöne Bescherung" denkt sich Jens K.

Zuhause angekommen ruft Jens K. bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an. Der von der KS/AUXILIA empfohlene Rechtsanwalt ist ein spezialisierter Strafverteidiger. Er vertritt Jens K. während des Verfahrens und erreicht, dass die Sache noch einigermaßen glimpflich ausgeht. Jens K. wird zugute gehalten, dass er sich am Unfallort vorbildlich verhalten hat und sich auch bisher noch nie etwas zu schulden hat kommen lassen. Jens K. muss „nur“ eine Geldstrafe von 500,- € bezahlen. Die Kosten des Rechtsanwalts und den ermittelnden Behörden in Höhe von fast 2.000,- € übernimmt die KS/AUXILIA für ihn.

Hintergrund

Der Fall ist über die Leistungsart Straf-Rechtsschutz in allen Produkten, die den Verkehrs-Rechtsschutz enthalten, versichert.