JUR-Life 01/2019

Fehldiagnose

© StA-gur Karlsson (istock.com)

Christian H. ist eigentlich ein kerngesunder Mittvierziger. Seit einiger Zeit hat er jedoch immer wieder etwas Blut im Stuhl entdeckt und meint, eine Art Knubbel zu spüren. Etwas besorgt sucht er seinen Hausarzt auf. Dieser untersucht Christian H. und macht einen entsprechenden Test. Da der Test negativ ausfällt, tippt der Hausarzt auf Hämorriden und verordnet eine Salbe. 

Leider verschwinden die Symptome nicht, eher im Gegenteil. Als sie sich weiter verschlimmern, sucht Christian H. den Arzt erneut auf. Dieser meint, er ertaste da nur eine Hämorride und verschreibt eine andere Salbe. So vergeht viel wichtige Zeit. 

Einige Wochen später wird Christian H. aufgrund akuter Symptome ins Krankenhaus eingeliefert. Nach eingehenden Untersuchungen stellen die Ärzte eine Schockdiagnose: Christian H. hat Darmkrebs. In der sofort angesetzten Operation muss ein großes Stück des Darms entfernt werden. Zudem bekommt er einen künstlichen Ausgang. Da die Gefahr besteht, dass der Krebs streut, erhält er anschließend Bestrahlungen. Christian H. wird zum Pflegefall – zum Glück nur vorübergehend, denn nach fast drei Jahren kann er wieder ein einigermaßen normales Leben führen. 

Die ihn jetzt behandelnden Ärzte können nicht nachvollziehen, wieso Christian H. nicht viel früher zur Untersuchung zu einem Facharzt geschickt wurde. Aufgrund der deutlichen Einschätzungen schaltet er einen Anwalt ein. Dieser verklagt letztendlich den Hausarzt. Durch Schadensersatzansprüche (u.a. Erwerbsausfallansprüche) und Schmerzensgeld summiert sich die Forderung auf insgesamt 800.000,- €. 

Es ergeht zuerst ein Grund-Urteil, in dem festgestellt wird, dass ein Behandlungsfehler durch den Hausarzt grundsätzlich vorliegt. Hiergegen legt der Arzt zwar Berufung ein, diese wird jedoch abgewiesen. Anschließend geht es im weiteren Prozessverlauf um die Höhe der Ansprüche. Nach einer Prozessdauer von fast acht Jahren wird letztendlich ein Vergleich geschlossen. Christian H. bekommt 400.000,- € zugesprochen. Auf einem erheblichen Teil der Verfahrenskosten bleibt er jedoch sitzen: Diese fast 40.000,- € übernimmt seine AUXILIA Rechtsschutzversicherung für ihn.

 

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten versichert, die Rechtsschutz für den privaten Bereich beinhalten.