JUR-Life 04/2018

Nicht nur Highlights

(© Jag_cz – istock.com)

Elfriede und Manfred O. wollten sich schon lange ihren Traum von einer Kreuzfahrt erfüllen. Früher hatten sie dazu nie Zeit und auch das nötige Geld war eher knapp. Jetzt sind beide in Rente und nun soll es endlich so weit sein! Im Reisekatalog finden sie eine Kreuzfahrt, die sich toll und spannend anhört. Über drei Wochen die asiatischen Highlights genießen.

Doch anstatt der ersehnten Traumreise wird der ganze Urlaub eher zu einem großen Reinfall. 

Schon beim Hinflug wird die Flugroute geändert. Dadurch wird anschließend ein mehrstündiger Bustransfer zum Ausgangshafen nötig. Passend dazu fehlt bei der Ankunft am Schiff das Gepäck. "Das darf ja wohl nicht wahr sein!" Erst nach einer Woche bekommen die Eheleute ihre Koffer. Zu allem Überfluss entspricht die Kabine nicht der gebuchten Kategorie und hat keinen Meerblick. Es ist zum Weinen. Ganz zu schweigen davon, dass zwischendurch die Stabilisatoren an Bord ausfallen, so dass auch an eine erholsame Nachtruhe nicht zu denken ist.

Wieder zu Hause ziehen die Eheleute ein eher durchwachsenes Fazit: Asien an sich war zwar schön, aber das ganze Drumherum war sehr enttäuschend. Und dafür mussten sie so viel Geld ausgeben. Das Ehepaar ruft daraufhin bei der telefonischen Rechtsberatung ihrer AUXILIA-Rechtsschutzversicherung an und fragt um Rat. Hier wird ihnen ein Rechtsanwalt empfohlen, der sich sofort der Sache annimmt: Der Reiseveranstalter wird mit einer Reisepreisminderung und einer Schadenersatzforderung in Höhe von insgesamt 9.000,- € konfrontiert. 

Der Veranstalter sieht das anders und bietet letztendlich nur 2.000,- €. Das findet das Ehepaar aber alles andere als angemessen bei all den Mängeln und entgangenen Urlaubsfreuden.

Der Rechtsanwalt der Eheleute reicht daraufhin Klage ein. Vor Gericht bekommen die Eheleute nahezu vollständig recht und das Gericht schlägt einen Vergleich über 8.000,- € vor, der von der Gegenseite dann auch zähneknirschend angenommen wird. Der Vergleich beinhaltet auch eine dem Obsiegen / Unterliegen entsprechende Kostenregelung: 11% der Kosten verbleiben bei den Eheleuten, 89% der Kosten muss der Reiseveranstalter übernehmen. Auf den Reiseveranstalter entfallen damit fast 5.000,- € Kosten, auf die Eheleute ca. 550,- €. Die Kosten der Eheleute werden von der AUXILIA-Rechtsschutzversicherung übernommen.

 

Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten enthalten, die den Privat-Rechtsschutz beinhalten.