JUR-Life 01/2017

Der verhängnisvolle Skiurlaub

Die ersten Schneeflocken des Jahres sind gefallen – Annika A. freut sich schon auf den bevorstehenden Skiurlaub mit ihrem Freund. Die begeisterten Skifahrer wollen diesen Winter in die Schweiz fahren.

Die ersten beiden Urlaubstage verlaufen herrlich. Tolle Pistenverhältnisse, gutes Skifahrer-Wetter. Aber dann passiert es. Annika A. rutscht bei voller Fahrt mit einem Ski weg und stürzt unglücklich. Das Knie ist völlig verdreht, die Wirbelsäule scheint auch etwas abbekommen zu haben. Nach der Erstversorgung durch die Bergwacht muss sie mit dem Helikopter ins Krankenhaus transportiert werden.

Dort bestätigt sich dann die Vermutung, Annika A. muss wegen der Schwere und der Komplexität der Verletzungen schnell und mehrmals operiert werden. Die Operationen verlaufen sehr gut, die Ärzte haben ganze Arbeit geleistet.

Nach längerem Krankenhausaufenthalt darf Annika A. dann auch wieder nach Hause. Dort erwartet sie gleich der nächste Schock. Ihre Auslandskrankenversicherung weigert sich, für den über den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden Betrag aufzukommen – immerhin fast 25.000 EUR. Das wäre ja alles gar nicht nötig gewesen und auch viel günstiger gegangen, argumentiert die Versicherung.

Nach einigem Hin und Her ruft Annika A. entnervt bei ihrer AUXILIA Rechtsschutz­versicherung an. Annika A. will nach dem vermasselten Urlaub und dem strapaziösen Aufenthalt in der Schweiz eigentlich nur noch ihre Ruhe haben. Für einen langen Rechtsstreit hat sie jetzt wirklich keinen Nerv mehr. Von der AUXILIA erhält sie den Tipp, es mit einer telefonischen Mediation zu versuchen. Für Annika A. fallen dabei keine Kosten an – nicht mal die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Und sie müsste lediglich dem Mediator eine genaue Schilderung geben, ansonsten könnte sie sich weiter ausruhen. Das klingt doch sehr gut.

Die AUXILIA veranlasst, dass sich ein Mediator bei Annika A. meldet. Dieser lässt sich die Angelegenheit ausführlich schildern und nimmt daraufhin Kontakt zu ihrer Auslands­kranken­versicherung auf. Der Entscheidungs­prozess seitens der Versicherung dauert zwar einige Tage, letztendlich führt die Vermittlung des Mediators aber dazu, dass die Auslands­kranken­versicherung nun doch für die Kosten aufkommt. Und das alles ohne weitere zeitaufwendige Besprechungen beim Rechtsanwalt, ohne langwierige Schriftwechsel und nerven­aufreibende Gerichts­verfahren! Annika A. ist begeistert!

 

Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten versichert, die den Privat-Bereich beinhalten.