JUR-Life 09/2016

Feiern mit Reue

Feiern mit Reue
© GlobalStock (istock.com)

Lena H. freut sich schon auf das Wochenende. Wie fast jeden Freitag möchte sie mit ihren besten Freundinnen „Party machen“. Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung hat sie nun ihren ersten festen Job. Da darf es auch mal ein Cocktail mehr sein. Und vielleicht lernt sie dann auch endlich ihren Traummann kennen.

Wie immer treffen sich die Mädels im Club und nach dem ersten Cocktail wird ausgiebig getanzt. Die Stimmung ist bestens. Um sich abzukühlen und sich über den ein oder anderen männlichen Besucher auszutauschen, gehen die Mädels auf die Terrasse des Clubs. Lena H. lehnt sich mit dem Rücken an das Geländer. Zu spät bemerkt sie, dass dieses langsam nachgibt. Sie stürzt mehrere Meter in die Tiefe und bleibt bewusstlos liegen.

Lena wacht erst wieder im Krankenhaus auf – bewegen kann sie sich nicht. Kurze Zeit später hat sie Gewissheit und die Ärzte bestätigen ihre schlimmste Vermutung: 
Sie ist durch den Sturz querschnittsgelähmt. 
Ab sofort wird sie am Rollstuhl gefesselt bleiben und ihr Leben, wie sie es bisher kannte, so nie wieder führen können.

Lena H. möchte gegen den Club vorgehen, um so zumindest die finanziellen Folgen einzudämmen. Ihr Anwalt macht gegen den Clubinhaber Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend. Wegen der Schwere der Verletzungen, der vollständigen Erwerbsunfähigkeit und der besonderen Bedürfnisse, die Lena H. nun hat, summiert sich die Forderung auf fast 550.000,- €. Nachdem mehrere Schreiben und Mahnungen ohne Erfolg bleiben, erhebt Lena H.s Anwalt Klage.

In dem Prozess muss geklärt werden, ob der Clubinhaber seinen Verkehrssicherungs­pflichten nachgekommen ist. Nachdem das Gericht in 1. Instanz Lena H. nur die Hälfte des geforderten Betrages zugesprochen hatte, einigt man sich nach langem Hin und Her schließlich in 2. Instanz auf die Zahlung von 350.000,- €.

Von den Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten in Höhe von insgesamt fast 80.000,- € muss Lena H. knapp 30.000,- € selbst übernehmen. Doch hier hilft ihr die AUXILIA Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt die von Lena H. zu zahlenden Kosten.


Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz in allen Produkten versichert, die den Privat-Bereich beinhalten.