Vorsorgedokumente online erstellen:
Der Online-Generator ist über das Kunden-Portal erreichbar. Folgende Dokumente können damit erstellt werden.
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht "Alltag" und "Gesundheit" mit integrierter Betreuungsverfügung
Die Vorteile
- Individuelle Vorsorgedokumente schnell und einfach erstellen
- Anwaltlich geprüfte Texte der DAHAG Rechtsservice AG
- Kostenlose Nutzung für alle unsere Kunden, deren Rechtsschutzversicherung einen Privat-Rechtsschutz / den Privat-Bereich der aktuellen Tarifgeneration (ARB/2016) beinhaltet
Registrierung der Vorsorgedokumente
Die Bundesnotarkammer bietet über das Zentrale Vorsorgeregister die Möglichkeit, Vorsorgedokumente zu registrieren. Im Ernstfall können so z.B. Gerichte vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung klären, ob es eine Vorsorgevollmacht mit/oder eine(r) Betreuungsverfügung gibt.
Die über den Online-Generator erstellten Vorsorgedokumente können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Wir übernehmen die Registrierungsgebühren.
Wozu sind diese Vorsorgedokumente erforderlich?
Mit diesen Vorsorgedokumenten beschreibt man Vorgaben für den Fall, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden oder seinen Willen anderen kundzutun. Dies kann altersbedingt der Fall sein (z.B. bei Demenz). Aber es kann auch junge Leute durch einen plötzlichen Unfall oder eine schwere Krankheit betreffen.
Es gibt für diese Fälle unterschiedliche Dokumente:
Patientenverfügung
Das wohl bekannteste Vorsorgedokument ist die Patientenverfügung.
Hier wird festgelegt, ob und in welcher Form im Ernstfall eine medizinische Betreuung erfolgen soll. Durch dieses Dokument wird der Wille für bestimmte, in dem Dokument beschriebene Situationen festgehalten. So kann der Wille festgestellt werden, auch wenn die Person nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern.
Vorsorgevollmacht
Dieses Vorsorgedokument ist ebenso wichtig wie die Patientenverfügung, hat aber einen ganz anderen Regelungsinhalt.
Mit dieser Vollmacht wird einer Vertrauensperson (z.B. Ihren Ehe- oder Lebenspartner) die Vollmacht erteilen, in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten für einen selber zu entscheiden und zu handeln, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dafür ist.
Im Online-Generator kann hierzu die Vorsorgevollmacht "Alltag" sowie "Gesundheit" erstellt werden.
In vielen Fällen ist es möglich, mit einer solchen Vorsorgevollmacht die Einschaltung eines Gerichts und die Bestellung eines Betreuers zu vermeiden. Zusätzlich kann im Online-Generator entschieden werden, ob in der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung für den Bevollmächtigten aufgenommen werden soll.
Betreuungsverfügung
Für den Fall, dass die Bestellung eines Betreuers notwendig wird, kann mit der Betreuungsverfügung geregelt werden, wer im Ernstfall vom Gericht als Betreuer bestellt werden soll.
Bei der Nutzung des Online-Generators, wird während des Ausfüllens der Vorsorgevollmacht gefragt, ob eine Betreuungsverfügung für den Bevollmächtigten aufgenommen werden soll. Die Betreuungsverfügung wird dann in die Vorsorgevollmacht integriert.
Der Online-Generator wird Ihnen von der KS/AUXILIA kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit dem Angebot des Online-Generators bieten weder die KS/AUXILIA noch die DAHAG Rechtsservice AG Rechtsberatung oder eine Rechtsdienstleistung gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz an.