JUR-Life 11/2021

"Nur" ein Sturz mit dem Fahrrad

Während einer Fahrradtour vor einigen Monaten stürzte Roger F. schwer und wurde ins Krankenhaus gebracht. Dort stellten die Ärzte bei der Röntgen-Untersuchung eine schwere und komplizierte Bruchverletzung am linken Ellenbogen fest. Noch am selben Tag wurde Roger F. operiert.

Roger F. verbrachte mehrere Tage im Krankenhaus und bekam vorerst zur Ruhigstellung eine Gipsschiene. Anschließend wurde eine Ellenbogengelenksorthese angelegt und Roger F. sollte bestimmte Bewegungsübungen in einer Physiotherapiepraxis durchführen. Nach etwa einem Monat bekam Roger F. starke Schmerzen. Die radiologische Kontrolle zeigte u.a. einen Schraubenbruch der Fixationsschrauben. Roger F. musste erneut operiert werden und sich anschließend weiteren Behandlungen unterziehen.

Auch ein Jahr nach dem Sturz ist die erlittene Fraktur immer noch nicht ausgeheilt. Die Gefahr eines weiteren Bruchs der Schrauben besteht immer noch. Die Belastbarkeit und die Beweglichkeit des Armes sind weiter stark eingeschränkt. Roger F. befindet sich weiterhin dauerhaft bei der Krankengymnastik. Eines Tages äußert sein Physiotherapeut den Verdacht, ob nicht eine konservative Behandlung der Verletzung besser gewesen wäre. Die durchgeführte OP kenne er eigentlich nur als Ultima-Ratio-Maßnahme. Roger F. wird hellhörig. Ihm kam der Verlauf seiner ganzen Behandlungen schon die ganze Zeit merkwürdig vor.

Roger F. beschließt daraufhin zu einem Anwalt zu gehen. Nach der Durchsicht der Behandlungsunterlagen ist der Anwalt der Überzeugung, dass die OP nicht notwendig gewesen wäre. Hier könnte ein Behandlungsfehler vorliegen.

Der Anwalt zeigt den Behandlungsfehler gegenüber dem Krankenhaus und dem Chirurgen an. Die Gegenseite weist sehr schnell alle Ansprüche von sich. Der Anwalt erhebt daraufhin Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,- € und macht zudem noch  u.a. einen Haushaltsführungsschaden geltend. Die Ansprüche summieren sich zu einem Streitwert von 91.000,- €.

Fachliche Erläuterung: Ein Haushaltsführungsschaden liegt vor, wenn eine Person ihren Haushalt teilweise oder gar nicht mehr führen kann und entsteht meist im Schadenersatzrecht nach Körperverletzungen.

Das Gericht beauftragt einen Sachverständigen. Der Sachverständige ist nach umfänglicher Begutachtung aller Unterlagen der Auffassung, dass die OP notwendig gewesen sei. Die schwere Verletzung, die Roger F. beim Sturz erlitten hat, hätte ohne OP zu bleibenden Schäden führen können.

Nach einer – für Arzthaftungsprozesse leider nicht seltenen – Verfahrensdauer von über fünf Jahren weist das Gericht die Klage ab. Als Grundlage werden die Ausführungen des Sachverständigen herangezogen. Roger F. hat sich die ganze Zeit umsonst Hoffnungen gemacht und muss jetzt sogar die Gesamtkosten des Verfahrens tragen. Diese belaufen sich auf fast 20.000,- €. Die Kosten übernimmt seine Rechtsschutzversicherung, die KS/AUXILIA für Roger F.

Anmerkung: Aus unserer Sicht zeigt dieser Fall auch, wie sinnvoll es ist, vor der Beauftragung eines Anwalts mit unseren Experten Kontakt aufzunehmen und ggf. dann der Empfehlung eines auf das Fachgebiet spezialisierten Anwalts zu folgen.

Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten mit Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz versichert.

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