JUR-Life 11/2016

Jubiläum mit Hindernissen

Zum 70-jährigen Bestehen plant der traditionsreiche Fischereiverein F e.V. auf seinem Privatgrundstück einen ganz besonderen Tag der offenen Tür. Aus diesem Anlass soll alles noch größer, besser und schöner werden als in den Jahren davor.
So können sich interessierte Besucher nicht nur über den Verein und seine Tätigkeit informieren, sondern auch über das neueste Angelequipment und die unterschiedlichen regionalen Fische. Natürlich sollen auch wieder frische Fische und leckere Fischbrötchen verkauft werden.
Der Vereinsvorsitzende Klaus B. schaltet dazu auch Anzeigen und sogar eine Werbung bei einem regionalen Radiosender. Eine entsprechende Genehmigung für die Veranstaltung mit vorübergehender Gaststättenerlaubnis hat der Verein beantragt. 

Ein paar Wochen vor dem großen Fest erhält der Vereinsvorsitzende Klaus B. Post vom Ordnungsamt. Darin versagt die Behörde völlig überraschend die Erlaubnis für die Jubiläumsveranstaltung mit der Begründung: Es fehle ein Sicherheitskonzept!
Klaus B. wird kreidebleich. Das schöne Fest! Die vielen erwarteten Besucher! Das kann doch jetzt nicht alles den Bach runtergehen! Und überhaupt, was soll das mit dem Sicherheitskonzept? Das wurde ja bei den bisherigen Veranstaltungen auch noch nie verlangt.

Der Verein beauftragt einen Rechtsanwalt. Da das Fest bald stattfindet, leitet dieser auch sofort ein Eilverfahren ein. Letztendlich wird anschließend eine Einigung erzielt und das Fest kann – mit leichten Modifizierungen in Hinblick auf die Sicherheit – wie geplant stattfinden. Im Verein herrscht große Erleichterung. Auch darüber, dass die angesichts der Ausgaben für das Fest ohnehin schon klamme Vereinskasse nicht noch mit den Kosten des Rechtsstreits belastet werden muss. Diese Kosten in Höhe von über 2.000,- € übernimmt die AUXILIA Rechtsschutzversicherung für den Verein.

 

Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Verwaltungs-Rechtsschutz in unseren Produkten JURVEREIN oder Rechtsschutz für Vereine versichert.