JUR-Life 07/2019

Folgen eines Junggesellenabschieds


Fabian A. betreibt ein kleines, sehr beliebtes Bistro. Eines Abends kehrt eine Gruppe zum Junggesellenabschied ein. Man wolle „eine gute Grundlage“ für das anschließende Besäufnis schaffen. Fabian A. lässt die Töpfe und Pfannen tanzen und zaubert ein sehr gelungenes Mahl. Dafür wird er von der bereits angeheiterten Gesellschaft ausgiebig gefeiert. Diese will ihn immer wieder zum Mittrinken animieren. Zuerst bleibt Fabian A. standhaft, doch dann lässt er sich doch auf ein Glas ein – es ist ja schon fast Feierabend. Aber es wird immer lustiger und irgendwann ist auch Fabian A. ziemlich angeheitert…

Am nächsten Tag weiß er nicht, wie er eigentlich in sein Bett gekommen ist. Und in seinem Bistro sieht es katastrophal aus! Fabian A. fängt an sauber zu machen und schrubbt bis kurz vor der Öffnung. Einen Monat später bekommt Fabian A. Post von der Verwaltungsbehörde. Seine Gaststättenkonzession wird widerrufen, weil er sich als unzuverlässig erweist und sich dem Alkohol ergeben haben soll.

Noch unter Schock meldet sich Fabian A. bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA. Während des kurzen Telefonats wird ihm sofort ein Rechtsanwalt in seiner Nähe empfohlen. Er vereinbart gleich einen Termin. Im ersten persönlichen Gespräch klagt Fabian A. dem Rechtsanwalt sein Leid. Schließlich sei er ja nun wirklich kein Trunkenbold. Was könne er denn jetzt tun?

Der Rechtsanwalt legt Widerspruch gegen den Bescheid ein und schildert der Behörde die einmalige unglückliche Begebenheit mit seinen Gästen, den Junggesellen. Die Behörde verweist auf einen Zeugen, der mehrmalige Saufgelage geschildert habe. Nach umfangreichem Schriftwechsel ist sich der Zeuge plötzlich nicht mehr so sicher, ob es vielleicht doch eher eine einmalige Beobachtung war.

Schließlich einigen Fabian A., sein Rechsanwalt und die Behörde sich auf ein vorübergehendes Verbot des Ausschanks von alkoholischen Getränken. Damit kann Fabian A. gut leben. Alkoholische Getränke machen ohnehin den geringen Teil seines Umsatzes in dem Bistro aus. Die Kosten seines Rechtsanwaltes in Höhe von fast 4.000,- € übernimmt die KS/AUXILIA für ihn.

 

Hintergrund

Dieser Fall ist über die Leistungsart Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich in allen Produkten enthalten, die den Firmen-Rechtsschutz beinhalten.

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