Kleiner Kratzer mit großer Wirkung
Tobias C. ist von Beruf Zahnarzt und hat deswegen schon vor Jahren eine Unfallversicherung mit höherer Invaliditätsleistung abgeschlossen.
Als Ausgleich zum Beruf hat er Haus und Garten lieb gewonnen. An einem Wochenende sägt er im Garten Brennholz mit der Kreissäge. Arbeitshandschuhe mit besonderer Verstärkung hat er sich dafür extra gekauft und angezogen. Als der Brennholzstapel wächst und wächst, gerät der Zeigefinger von Tobias C. plötzlich in die Säge. Die Verletzung sieht aber nur nach einem Kratzer aus.
Tobias C. versorgt die Wunde daher mit Jod und einem Pflaster. Danach wird weitergesägt. Gegen Abend wird der Finger plötzlich rot und fängt an, dumpf zu pochen. Tobias C. fährt in die Notaufnahme. Dort wird eine sekundäre Infektion mit Nekrose im Endgliedbereich festgestellt. Trotz aller Bemühungen muss der Finger teilamputiert werden und übrig bleibt nur ein Fingerstumpf.
Nach dem ersten Schock macht Tobias C. Invaliditätsleistungen bei seiner Unfallversicherung geltend. Diese lehnt jedoch ab, weil zum einen nicht nachgewiesen sei, dass ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen zu der Teilamputation geführt habe. Und zum anderen habe Tobias C. Obliegenheiten verletzt. So wurde der Unfallhergang widersprüchlich und unschlüssig geschildert. Zudem hat er sich nicht unverzüglich zu einem Arzt in Behandlung begeben – trotz seiner Diabetes mellitus -Vorerkrankung. Diese soll mitursächlich schuld an der Amputation des Fingers sein.
Überdies habe er eine Amputation aufgrund der Vorerkrankung verschwiegen.
Tobias C. schaltet wegen der komplizierten Sachlage und der Fülle an Vorwürfen einen Anwalt ein. Dieser erhebt schließlich Klage auf Zahlung von 94.500,- €. Unter Hinzuziehung eines Sachverständigen wird der Klage schließlich stattgegeben.
Damit ist die Sache jedoch nicht beendet. Die Gegenseite legt Berufung ein. Sie erreicht eine Zurückverweisung an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung. Es kommt zu einem neuen Urteil – nun wird die Klage abgewiesen! Tobias C. legt nun seinerseits Berufung ein.
Um die Sache nach sieben Jahren endlich zu beenden, wird ein Vergleich geschlossen. Tobias C. bekommt ca. 30.000,- € und muss deswegen auch 2/3 der Kosten tragen. Diese Kosten in Höhe von fast 32.000,- € hat seine AUXILIA Rechtsschutzversicherung übernommen.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten versichert, die den Privat-Bereich beinhalten.