JUR-Life 09/2024

Schock im Betrieb: Die unerwartete Durchsuchung

Niklas L. betreibt seit Jahren einen Milchviehbetrieb mit ca. 500 Kühen. Seiner Meinung nach ist alles in Ordnung und er beachtet bei seiner Arbeit alle Vorschriften.

Doch eines Morgens stehen plötzlich zehn Polizisten vor der Tür und möchten den Hof durchsuchen. Niklas L. wird vorgeworfen, dass er kranke Kühe absichtlich nicht unverzüglich und konsequent durch einen Tierarzt behandeln lasse. Es soll geprüft werden, in welchem Zustand die Kühe sind.

Niklas L. ist völlig überfordert, damit hat er gar nicht gerechnet. Was soll er denn jetzt nur tun und wie soll er sich verhalten?

Schnell ruft er bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an. Er möchte sich einen professionellen Rat einholen und hofft, auch Tipps zum richtigen Verhalten zu bekommen. Der Experte am Telefon empfiehlt Niklas L. einen Fachanwalt für Strafrecht und gibt ihm die Kontaktdaten.

Zum Glück erreicht Niklas L. den Anwalt gleich. Er erhält von ihm wertvolle Tipps, wie er sich in dieser Situation am besten verhalten soll. Der Anwalt rät ihm, Ruhe zu bewahren und die Polizisten gewähren zu lassen, wenn sie ihm einen Durchsuchungsbeschluss vorzeigen können.

Zumindest etwas beruhigt, lässt Niklas L. die Polizisten ihre Arbeit erledigen. Schließlich hat er ja auch nichts zu verheimlichen. Auf Rat des Anwalts hat er aber die Untersuchung dokumentiert.

Im anschließenden weiteren Ermittlungsverfahren wird Niklas L. durch den von der KS/AUXILIA empfohlenen Anwalt für Strafrecht vertreten.

Es kommt heraus, dass eine anonyme Person gegenüber der Polizei behauptete, kranke Kühe würden nicht behandelt werden.

Die Durchsuchung des Milchviehbetriebs von Niklas L. ergab, dass alle Kühe in einem guten Gesundheitszustand und die Vorwürfe nicht haltbar sind. Daher konnte eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden.

Niklas L. ist froh, dass sich alles aufgelöst hat und diese nervenaufreibende Situation vorbei ist. Zum Glück ist er rechtsschutzversichert und konnte sich sofort Rat und dann auch juristische Unterstützung einholen.

Hintergrund

Aus Sicht der KS/AUXILIA gehört der Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz zu einer umfassenden Absicherung eines Privat- und Geschäftskunden dazu. Beispielsweise ist er in allen JUR-Produkten enthalten. Es besteht Versicherungsschutz für Strafverfahren, wenn in diesen gegen Versicherte ermittelt wird, Versicherte beschuldigt oder als Zeugen vernommen werden. Der Kostenschutz gilt auch für Honorarvereinbarungen mit den Strafanwälten.

Bei Einstellung des Strafverfahrens bzw. bei Beendigung durch Strafbefehl, übernimmt die KS/AUXILIA die Anwaltskosten.

Achtung: Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherte die Straftat vorsätzlich begangen hat, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz.

Die Highlights des Spezial-Straf-Rechtsschutzes:

  • Versicherungsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
  • Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch Strafbefehl
  • Strafkaution mit 1 Million € Versicherungssumme
  • Familie umfassend mitversichert (5 Generationen)

Zu unserem Spezial-Straf-Rechtsschutz