JUR-Life 08/2022

Nur mal schnell einkaufen

Björn J. geht mit seinem 5-jährigen Sohn Tobias einkaufen. Tobias ist sehr aufgeregt und rennt begeistert durch die Gänge des Supermarktes. Björn J. kann seinem Sohn kaum folgen. Er konzentriert sich auf den Einkaufszettel.

An der Kasse hat Björn J. eine Diskussion mit Tobias über eine Packung Süßigkeiten. Björn J. legt die Packung zurück ins Regal. Dabei erklärt er Tobias, dass sie nicht jedes Mal Süßigkeiten mitnehmen können. Er bemerkt nicht, dass Tobias kurz darauf die Süßigkeiten unbemerkt in Björns Jackentasche schiebt. Zudem steckt Tobias noch ein kleines Spielzeugauto dazu.

Björn J. geht nichts ahnend zur Kasse und bezahlt die Einkäufe - bis auf die Dinge aus seiner Jacke. Nach der Kasse setzt er Tobias in den Einkaufswagen. Dabei fallen die Süßigkeiten und das Spielzeugauto vor die Füße eines streng dreinblickenden Mannes. Dieser stellt sich als Detektiv vor und bittet Björn J. unauffällig in sein Büro. Dort befragt der Detektiv ihn zu den offensichtlich geklauten Dingen. Björn J. beteuert seine Unschuld. Es gibt leider keine Kamera, die seine Unschuld zeigt. Die herbeigerufene Polizei stellt Björn J. ähnliche Fragen. Die Beamten ermitteln wegen Diebstahl. Björn J. ist geschockt. Tobias hingegen findet die Situation sehr spannend: ein Detektiv und die echte Polizei!

Zuhause erzählt Tobias alles seiner Mama und endet triumphierend, dass er die Sachen in Papas Jacke gesteckt hat! Björn J. und seine Frau schauen sich wie vom Donner gerührt an. Oh nein! Björn J. ruft bei der Polizeidienststelle an und erzählt die neueste Entwicklung. Der Polizeibeamte meint jedoch, solche „Ausreden“ täglich zu hören. Zwischenzeitlich liegt die Anzeige wegen Diebstahls vor.

Björn J. benötigt jetzt professionelle Unterstützung. Er ruft bei seiner Rechtsschutzversicherung der KS/AUXILIA an. Dort wird ihm sofort eine Fachanwältin für Strafrecht empfohlen. Mit Hilfe der Anwältin stellt Björn J. dar, dass er nicht bewusst geklaut hat. Da Björn J. bislang noch nie eine Straftat begangen hat, wird der Diebstahl der Süßigkeiten und des Spielzeugautos wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Die Kosten der Rechtsanwältin in Höhe von ca. 1.000,- € müsste Björn J. selbst bezahlen. Die KS/AUXILIA übernimmt diese für ihn.

Hintergrund
Dieser Fall ist in unserem Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) für Privatkunden versichert, z. B. in unserem JURPRIVAT. Der SSR unterstützt nicht nur beim Vorwurf von Vergehen sondern auch beim Vorwurf von Verbrechen.

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