JUR-Life 04/2022

An was man alles denken muss

Für Schreinermeister Stefan B. läuft es trotz der Corona-Pandemie bestens. Da Handwerker momentan sehr gefragt sind, kann er sich vor Aufträgen kaum retten. Zum Erfolg beigetragen hat sicherlich auch sein neuer, moderner Internetauftritt.

Die letzten acht Wochen hat ihn die neue Website beinahe den letzten Nerv gekostet. Texte formulieren, Informationen bereitstellen und Bilder aussuchen war alles schwieriger und zeitaufwändiger als erwartet. Als die Inhalte der Website endlich fertig waren, folgte für Stefan B. eine Erleichterung.

Ein paar Tage vor der Online-Schaltung trifft er sich mit seinem alten Freund Max M. Dieser hat vor kurzem auch seine Internetseite erneuert und erzählt Stefan B., er solle gut aufpassen. Denn Max M. hat vor einigen Wochen Post vom Anwalt bekommen. In seinem Impressum hätten wichtige und notwendige Angaben gefehlt und zudem seien einige Bilder urheberrechtlich nicht ausreichend gekennzeichnet gewesen. Deswegen musste er fast 1.000,- € Anwaltskosten zahlen.

An so etwas hatte Stefan B. gar nicht gedacht. Ärger mit einem Anwalt wollte er auf keinen Fall. Die neue Website muss unbedingt noch überprüft werden, bevor sie online geht. Doch wie und von wem? Als erstes denkt Stefan B. an einen Rechtsanwalt, doch das würde sicher teuer werden. Dann erinnert er sich an das letzte Gespräch mit seiner Versicherungsmaklerin. Diese hatte von den Zusatzleistungen seiner Rechtsschutzversicherung berichtet. Stefan B. ruft daher direkt bei seiner Maklerin an. Ja klar, sein Rechtsschutzvertrag der KS/AUXILIA enthält im kostenlosen PremiumService den „Web-Check“. Stefan B. soll sich einfach in das Kunden-Portal einloggen und seine Website zur Prüfung anmelden. Danach bekommt er das Prüfergebnis eines Rechtsanwaltes per E-Mail zugeschickt.

Stefan B. setzt den Vorschlag sofort um und erhält bereits am nächsten Tag ein mehrseitiges PDF-Dokument per E-Mail. Fast alle Prüfungspunkte sind ohne Beanstandungen, sogar die Prüfung der Datenschutzerklärung auf die datenschutzkonforme Einbindung der Social-Media-Plug-Ins. Einen Punkt hat er allerdings vergessen, die Preisangabe-Verordnung. Er bessert den Fehler direkt aus und kann sich endlich wieder voll auf seine eigentliche Arbeit konzentrieren.

Hintergrund
Der Web-Check ist in allen Produkten der Tarifgeneration 2021 enthalten, die den Firmen-, Vereins- oder landwirtschaftlichen Bereich beinhalten, zum Beispiel in allen unseren gewerblichen Produkten der JUR-Linie. Der Service gilt für die betriebliche Website der versicherten Firma bzw. die Website des versicherten Vereins oder des versicherten landwirtschaftlichen Betriebs.

Die Serviceleistung wird durch einen spezialisierten, von der KS/AUXILIA benannten Dienstleister erbracht. Nähere Informationen finden Sie in den Tarifbestimmungen unter Punkt E. 6. (AUXILIA ARB/2021).

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