JUR-Life 05/2024

Das gefälschte Attest

Dr. Peter H. ist schon seit vielen Jahren niedergelassener Allgemeinmediziner mit eigener Praxis. In all den Jahren hat er viel erlebt - aber was ihm nun geschieht, ist einmalig.

Eine ältere Patientin kommt in Begleitung ihrer Tochter und deren Ehemann neu in die Praxis. Die Tochter legt eine Generalvollmacht vor, da die Mutter an Alzheimer leidet und nicht mehr alleine zurechtkommt. Das war auch der Eindruck von Dr. Peter H. und seinen Angestellten.

Die ältere Patientin ist daraufhin ein Jahr bei ihm in Behandlung, bis er plötzlich als behandelnder Arzt vor Gericht aussagen soll. Es stellt sich heraus, dass die Patientin zwei Töchter hat, die sich um ihre Betreuung streiten. Dr. Peter H. soll als Zeuge aussagen, wie der Gesundheitszustand der Patientin war, als sie erstmals in der Praxis erschien. Dies tut er ordnungsgemäß und denkt, damit sei die Angelegenheit erledigt.

Doch nach einiger Zeit wird gegen Dr. Peter H. ein Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet. Am helllichten Tag wird vor den Augen der Patienten die Praxis durchsucht und die Patientenakte der älteren Patientin beschlagnahmt!

Dr. Peter H. versteht die Welt nicht mehr. Was ist denn nur passiert?

Er ruft seine Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA an und erläutert die Situation. Die KS/AUXILIA stellt ihm einen Strafanwalt zur Verteidigung zur Seite. Dieser wird sofort tätig und verlangt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Der Anwalt entdeckt ein Attest, das von Dr. Peter H. ausgestellt wurde. In diesem Attest bestätigt Dr. Peter H., dass die ältere Patientin noch bei klarem Verstand war, als sie ihrer Tochter, die sie zur Praxis begleitete, die Generalvollmacht übergab. Das soll Dr. Peter H. als Zeuge vor Gericht verschwiegen haben.

Das ist doch alles sehr erstaunlich. Die Patientin war zum Zeitpunkt der Attest-Ausstellung noch nicht Patientin in der Praxis. Das bestätigt auch die beschlagnahmte Patientenakte. Dr. Peter H. hatte sehr wohl die Wahrheit ausgesagt. Wo dieses Attest aber herkommt, kann er auch nicht erklären.

Der Anwalt schildert alles der Staatsanwaltschaft. Die Nachforschungen ergeben, dass die Tochter mit der angeblichen Generalvollmacht das Attest gefälscht hatte. Sie hatte einfach ein anderes von Dr. Peter H. ausgestelltes Attest als Grundlage genommen und es „geändert“.

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Dr. Peter H. ein.

Die Kosten des Rechtsanwalts in Höhe von ca. 4.000,- € werden von der KS/AUXILIA übernommen.

Hintergrund

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