JUR-Life 04/2016

Pech ohne Ende

© StA-gur Karlsson (istock.com)

Anneliese P. freute sich schon länger auf ihren Urlaub im sonnigen Süden. Doch wenige Tage nach ihrer Ankunft zieht sie sich bei einem Unfall während eines Ausfluges mehrere Rippenbrüche zu und muss noch vor Ort operiert werden. Nach einigen Wochen im Krankenhaus am Urlaubsort wird sie für den sicheren Heimtransport auf einer Trage speziell fixiert.

Nach der sofortigen Einlieferung in ein heimisches Krankenhaus stellen die behandelnden Ärzte fest, dass ein im Krankenhaus am Urlaubsort eingefügtes Implantat eine falsche Lage hat. Dies müsse durch einen Routineeingriff korrigiert werden. Das alte Implantat wird entfernt, ein neues eingesetzt und eine neuerliche Fixierung vorgenommen.

Doch der Gesundheitszustand von Anneliese P. verbessert sich danach keineswegs. Die Schmerzen lassen nicht nach und sie kann weder aufrecht stehen noch sitzen. Sie konsultiert daraufhin weitere Ärzte. Zwei dieser Ärzte äußern den Verdacht, dass das Implantat für Anneliese P. ungeeignet sei, ferner sei die neuerliche Fixierung auch falsch durchgeführt.

Anneliese P. beauftragt einen Anwalt. Dieser macht Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen der fehlerhaften Anschlussbehandlung in Deutschland geltend. Die geltend gemachten Forderungen, u.a. in Form eines Haushalts­führungs­schadens und Verdienst­ausfall, summieren sich auf fast 150.000,- €.

Da sich die Gegenseite weigert, die Kosten zu tragen, muss nun Klage erhoben werden. Ein Sachverständiger wird vom Gericht zur Klärung der komplizierten medizinischen Fragen beauftragt. Da aber auch dies nicht zu einer vollständigen Klärung führt, schlägt das Gericht letztlich einen Vergleich vor. Anneliese P. bekommt dabei 100.000,- € zugesprochen.

Da Frau P. ihre Gesamtforderung nicht vollständig durchsetzen konnte, muss sie einen Teil der Kosten in Höhe von fast 8.000 ,- € selbst tragen.
Diese Kosten übernimmt nun ihre AUXILIA Rechtsschutz­versicherung.


Hintergrund
Die hier betroffene Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im privaten Bereich ist in allen Produkten enthalten, die den privaten Bereich absichern.